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Diebstahl im Hotel

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Immer wieder kommen Diebstähle auf Geschäftsreisen vor. Wer glaubt mit einer Reisegepäckversicherung ausreichend abgesichert zu sein, wird jedoch oft enttäuscht. Nicht selten wirft nämlich die Assekuranz dem Geschädigten grobe Fahrlässigkeit vor und muss nicht zahlen. So ging es auch dem Kläger, der sich auf einer Geschäftsreise in einer Wiener Hotelbar aufhielt und schließlich den Verlust einer teueren Kamera beklagen musste. Er hatte diese in die Tasche seines Mantels auf seinen Stuhl gelegt. Gemäß dem Versicherungsvertrag sind Gegenstände nur dann versichert, wenn sie in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Dazu reicht es nicht aus, den Mantel mit der Kamerea auf einem Stuhl abzulegen. Erforderlich wäre ein ständiger Blick- oder KÖrperkontakt gewesen, so die Richter.
Das Gericht stellt damit hohe Anforderungen, die praktisch auch für andere, Reisen mitgeführte Gegenstände wie Laptaps, Telefone oder Brillen gelten.
AG München, AZ 172 C 16403/03

Quelle: Tagungsplaner.de