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Die Verbesserung des Umfeldes für Business und Investitionen in Belarus

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2007 und in den ersten Monaten dieses Jahres wurde in Belarus mehrere wichtige Rechtsvorschriften, sowie Staats- und Aktionsprogramme verabschiedet, die auf weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Business und Investitionen gerichtet sind.



Die darin enthaltenen Maßnahmen sehen u. a. vor:

– Abschaffung der sogenannten „Goldenen Aktie“ (Erlass den Präsidenten der Republik Belarus vom 4. März 2008 № 144), womit das Sonderrecht des Staates auf die Beteiligung an der Verwaltungstätigkeit der Wirtschaftsgesellschaften aufgehoben wurde. Diese Maßnahme schafft einen zusätzlichen Rechtsschutz für die belarussischen und ausländischen Investoren vor der übermäßigen Einmischung in ihre Tätigkeit seitens der Staatsorgane;

– Vereinfachung des staatlichen Registrierungs- und Auflösungsverfahrens der Wirtschaftssubjekte (Dekret den Präsidenten der Republik Belarus vom 17. Dezember 2007 № 8);

– Staatliches Programm für die Entwicklung der Siedlungen im ländlichen Raum (Dekret den Präsidenten der Republik Belarus vom 20. Dezember 2007 № 9). Die in den ländlichen Gebieten neu geschaffenen und bestehenden Betriebe sind von den Umsatz-, Gewinn- und Immobiliensteuern befreit;

– Staatliches Programm für die Entwicklung der Mittel- und Kleinstädte (Dekret den Präsidenten der Republik Belarus vom 1. Januar 2008 № 1). Die nach dem 1. April 2008 in den Kleinstädten (mit Einwohnerzahl bis zu 50 Tausend) registrierte Betriebe, darunter auch mit den ausländischen Investitionen, sind für 5 Jahre von:

– Steuer auf Gewinn, der aus eigener Produktion erzielt wurde;
– Mehrwertsteuer;

– Zollgebühren und Zollabgaben für die technologische Ausrüstung, die als Satzungskapital von den ausländischen Investoren eingeführt wird, befreit. Das gilt aber nicht für Spielbank- und Lotterieunternehmen, Banken und Börsentätigkeit, Produktion und Verkauf von Alkohol- und Tabakwaren, Waffen und Munition;

– Steuersenkung und Vereinfachung der Steuerverwaltung. In den letzten drei Jahren wurden in Belarus zwölf Steuerarten abgeschafft, fünf weitere wurden
ab 1. Januar 2008 aufgehoben;

– Verkauf der unrentablen Staatsbetriebe an private Unternehmen unter Vorzugsbedingungen.

Der Verkauf der Staatsbetriebe an private Unternehmen kann allerdings nur unter Voraussetzung erfolgen, dass dabei Investitionsprojekte realisiert, Arbeitsplätze erhalten sowie soziale Bedürfnisse der Beschäftigten befriedigt werden.



Die beschlossenen Maßnahmen schaffen werden günstige Voraussetzungen für die Geschäfts- und Investitionstätigkeit, darunter auch für die ausländischen Investoren, und deren zusätzlichen Schutz.