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Die Kulturförderabgabe beträgt 5% vom Übernachtungspreis inkl. MWST und wird ab dem 1. Oktober in Köln erhoben

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Wer demnächst in Köln unterwegs ist, sollte seinen Hotelier mal fest in den Arm nehmen und drücken. Er wird das Mitgefühl gut gebrauchen können. Wie „Neue Fakten hotelintern“ in seiner morgigen Depesche berichtet, steht Ungemach ins Haus. Hier, mit freundlicher Genehmigung von „Neue Fakten hotelintern“ der Beitrag zur Kölner Bettensteuer, die ab dem 1. Oktober 2010 in der Stadt mit der größten Bahnhofskapelle erhoben wird:

Die „Bettensteuer“
wirft erhebliche verfahrenstechnische
Fragen auf. Wie online
( www.nfh-online.de) vorab berichtet,
haben das Ministerien
für Inneres, Kommunales und
das Finanzministerium den
nordrhein-westfälischen Kommunen
die Erlaubnis erteilt,
eine Steuer auf Logis in Beherbergungsbetrieben
zu erheben.
Eine entsprechende Satzung
der Stadt Köln wurde genehmigt
und gleichzeitig die Möglichkeit
einer Übernachtungssteuer
landesweit zugelassen. Die Ministerien
wollen das Selbstverwaltungsrecht
der Kommunen
im Bereich der kommunalen Steuern stärken, heißt es in
einer offi ziellen Mitteilung des
Finanzministeriums.

Die „Bettensteuer“ beträgt
5% vom Übernachtungspreis
inklusive Mehrwertsteuer. Sie
geht auf eine Initiative des Rats
der Stadt Köln zurück. Die in der
Kölner Satzung als Kulturförderabgabe
bezeichnete Steuer soll
auf entgeltliche Übernachtungen
in Beherbergungsbetrieben
im Gebiet der Stadt Köln
erhoben werden. Als Initiator gilt
Norbert Walter-Brorjahns. Der
heutige NRW-Finanzminister
war damals Beigeordneter der
Stadt Köln.



Nach dem Kommunalabgabengesetz
war eine Genehmigung
der Satzung durch die erwähnten
Ministerien erforderlich. Wirksam wird sie
ab 01.10.10. Hoteliers sind
gehalten, ihre Umsatzsteuervoranmeldung
nicht nur dem
Finanzamt, sondern auch der
Stadtverwaltung einzureichen
und die 5% von der Summe
abzuführen. Steuerschuldner
ist der Beherbergungsbetrieb,
besteuert wird aber der Preis
der Übernachtung, weshalb der
Kunde, falls er den als Kulturförderungsabgabe
bezeichneten
Obolus nicht bezahlen will, weil
er z.B. Geschäftsreisender ist,
ihn von der Stadt zurück verlangen
kann.

Die Stadt Köln hat ca. 3,5 Mill.
Übernachtungsgäste pro Jahr,
und es gibt Hotels, die mehr als
80% ausländische Kundschaft
haben. Die Rückforderungsanträge
werden den Hoteliers
in deutscher, englischer und
französischer Sprache ausgehändigt.

Anfragen nach solchen
in japanischer und chinesischer
Sprache wurden mit dem Hinweis
beschieden, Amtssprache
sei deutsch. Allein diesen Bürokratieaufwand
muß man sich
einmal auf der Zunge zergehen
lassen.

Aber die Sache kommt noch viel schlimmer. Falls der Hotelier
nicht Geschäftspartner des
Übernachtungsgastes ist, sondern
– sagen wir einmal – eines
Paketreiseveranstalters, der ein
Kontingent im Hotel eingekauft
hat zum Preis von € 50,- pro
Logis und es weiterverkauft in
Höhe von € 100,- pro roomnight
an die Kundschaft, wovon sind
die 5% zu zahlen? Die Stadt
will die Umsatzliste sehen. Man
darf auf die Musterprozesse
gespannt sein.

Ein weiteres Problem ergibt
sich aus dem Bruttologispreis.
Erhoben werden hiervon 5%, also z.B. 5% von € 107,-. Bleibt
man systemkonform. ist das
auch Umsatz, also müßte aus
der Differenz noch einmal Umsatzsteuer
bezahlt werden. Eine
entprechende Anfrage eines
Kölner Hoteliers wurde damit
beschieden, man möge sich an
Berlin wenden, Mehrwertsteuer
sei Bundessache.

Quelle: www.nfh-online.de