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Der rote Reisepass genügt

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Ab sofort Urlaubsadresse angeben.

Unsicherheit bei USA-Urlaubern: Immer wieder machen Gerüchte über geänderte Einreise-Modalitäten in den Vereinigten Staaten die Runde. Aus diesem Grund hat der ADAC die wichtigsten Bestimmungen zusammengestellt.

Seit 5. Oktober 2005 müssen USA-Urlauber schon vor ihrer Abreise eine Anschrift in den Staaten bei der Fluggesellschaft angeben. In der Regel reicht hier die Adresse des gebuchten Hotels. Wer keine feste Anschrift angeben kann, weil er beispielsweise mit Mietwagen oder Wohnmobil reist, sollte die Adresse der Mietwagenstation nennen.

Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen benötigt jeder Reisende einen maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist. Zudem muss man ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie ein Formular zur Befreiung von der Visumspflicht, das man vor dem Flug an Bord erhält, bei der Einreise vorlegen. Nach Informationen des ADAC sind alle Reisepässe, die nach 1988 ausgestellt wurden, maschinenlesbar und somit für die Einreise in die USA geeignet. Auch der ab 1. November angekündigte ePass ändert daran nichts. Die zuvor ausgestellten Pässe mit ihrer maximal zehnjährigen Gültigkeit genügen nach wie vor.

Einzige Ausnahme sind vorläufige Reisepässe oder Kinderreisepässe. Diese sollen zwar seit 1. Januar 2004 ebenfalls als maschinenlesbare Dokumente hergestellt werden, allerdings gilt hier eine Übergangsfrist bis Ende 2005, so dass der Pass im ungünstigsten Einzelfall nicht akzeptiert wird. Auskünfte hierzu erhält man im Gemeinde- oder Passamt.

Seit dem 30.9.2004 werden von USA-Urlaubern bei der Einreisekontrolle zusätzlich ein digitaler Fingerabdruck sowie ein digitales Porträtfoto angefertigt.

Quelle: ADAC