Start Aktuell Der AUMA warnt vor Auftragsfalle „International Fairs Directory“

Der AUMA warnt vor Auftragsfalle „International Fairs Directory“

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Mit dem Comeback der Messewirtschaft sind auch betrügerische Trittbrettfahrer wieder zurück. So erhalten viele ausstellende Unternehmen im In- und Ausland wieder Briefe des altbekannten „International Fairs Directory“. Messeaussteller werden gezielt vor ihrem Messe-Auftritt angeschrieben und aufgefordert, ihre Firmendaten auf einem Formular handschriftlich zu aktualisieren und in einem beiliegenden frankierten Rückumschlag zurückzusenden. Dabei wird der Anschein erweckt, dass eine Aktualisierung der Daten kostenfrei und unbedingt erforderlich ist, um den Kontakt zu interessierten Messebesuchern gewährleisten zu können.

Aber: Im Kleingedruckten verbirgt sich ein kostenpflichtiger Eintragungsauftrag. Dieser beinhaltet einen Drei-Jahres-Vertrag über einen Eintrag in das Online-Verzeichnis InterFairs zum Preis von 1.212,00 EUR pro Jahr. Des Weiteren enthält das Kleingedruckte eine Erklärung, wonach die Inhalte, Fotos und Logos der entsprechenden Unternehmenswebsite verwendet werden dürfen und die Gesetze von Costa Rica gelten. Deutsche Gerichte haben in zahlreichen Verfahren entschieden, dass Eintragungsangebote, die nicht eindeutig als kostenpflichtig erkennbar sind, wegen einer gezielten Irreführung wettbewerbswidrig und die Entgeltklauseln in den versendeten Formularen unwirksam sind.

International Fairs Directory ist nicht mit den Veranstaltern der aufgeführten Messen verbunden und handelt nicht in deren Auftrag. Daher sollte auf solche Schreiben nicht reagiert werden. Unternehmen, die irrtümlich das Formular zurücksenden, in der Annahme einen Eintrag im Ausstellerverzeichnis des Messeveranstalters kostenfrei zu korrigieren, sollten auf Rechnungen nicht reagieren. Auch Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, die in der Folge versendet werden, können ignoriert werden. Der AUMA berät betroffene Unternehmen seit vielen Jahren. Die Erfahrung hat gezeigt: International Fairs Directory macht seine angeblich bestehenden Forderungen nicht gerichtlich geltend. Es lohnt sich daher, die Angelegenheit auszusitzen. Dabei brauchen die Betroffenen einen langen Atem, denn es kann mehrere Jahre dauern bis International Fairs Directory endgültig Ruhe gibt.

Weitere Informationen bietet der AUMA auf seiner Website zum Thema, die u.a. eine umfangreiche Rechtsprechungsübersicht und ein Muster-Antwortschreiben für Betroffene enthält.
Quelle: AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. / Bild: Pixabay

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