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Bei Annullierung muss das Ticket voll erstattet werden

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Reisende müssen ab morgen mit Streiks der Flugbegleiter und damit auch mit Verspätungen im Flugverkehr rechnen. Für verunsicherte Fluggäste hat der ADAC wichtige Informationen zusammengestellt:



Werden Flüge aufgrund des Streiks annulliert, erhalten Passagiere von den Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurück. Alternativ besteht ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung. Die Fluggesellschaft ist zudem verpflichtet, eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln zu vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Startet der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antritt. Tut er es nicht, muss die Fluggesellschaft den Komplettpreis des Tickets erstatten.

Individualreisende können zwar die Flugkosten zurückverlangen, müssen aber das gebuchte Hotel bzw. die anfallenden Stornokosten trotzdem bezahlen. Die Anreise zum Zielort ist ihr eigenes Risiko.



Dank der EU-Fluggastrechteverordnung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, wartenden Gästen Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit unentgeltlich anzubieten. ADAC Juristen empfehlen Flugreisenden, ihren Anspruch auf derartige Betreuungsleistungen bei den Fluggesellschaften einzufordern. Nach der jüngsten BGH-Rechtsprechung wird ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bzw. Schadenersatz wegen großer Verspätung (mehr als drei Stunden) oder Annullierung eines Flugs auch bei Streik des eigenen Personals kaum in Betracht kommen. Anders ist dies nur, wenn die Fluggesellschaft keine geeigneten Maßnahmen zur Abwendung oder Verringerung der Streikfolgen – etwa durch Einrichtung eines Ersatzflugplans – ergriffen hat.

Quelle: ADAC