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BDAE-Grundlagenseminar: Auslandsentsendung von Mitarbeitern

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Sowohl große Konzerne als auch mittelständische Unternehmen agieren immer internationaler und nehmen auch grenzüberschreitend Aufträge an. Um Auslandsmärkte besser zu erschließen, bauen daher viele deutsche Unternehmen eigene Vertriebsstrukturen und Produktionsstätten im Ausland auf. Für die Unternehmen bedeutet dies, Personal an den neuen Auslandsstandorten einzusetzen, um dort ihre Ziele zu verwirklichen.
Von der Personalentscheidung, einen Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden bis zum ersten Arbeitstag im Gastland muss einiges organisiert werden. Hierzu gehört beispielsweise die interkulturelle Sensibilisierung, Sprachtrainings und der Umzug. Im Einsatzland benötigt der entsandte Mitarbeiter vor allem in der Anfangszeit eine intensive Betreuung, um sich einzugewöhnen. Wie Vorbereitung und Betreuung aufeinander abgestimmt werden können, soll Inhalt des Seminars sein.
Vergütung
Bei Entsendungen können verschiedene Vergütungskonzepte angewandt werden. Welche Vergütungskomponenten bei einer Entsendung berücksichtigt werden müssen, welchen Einfluss Wechselkurse, Inflationsraten und Gehaltsveränderungen haben, soll in dem Seminar thematisiert werden.
Sozialversicherungsrecht
Neben der Krankenversicherung des Mitarbeiters im Ausland werden nur allzu oft die anderen Sozialversicherungszweige vernachlässigt. Doch nach einem längeren Auslandseinsatz kann dies zu Schwierigkeiten führen, wenn etwa die Absicherung der Rente oder Arbeitslosigkeit nicht im Vorfeld bedacht wurde. Wie bei einer Entsendung innerhalb der EU, in das vertragslose Ausland oder in Staat mit Sozialversicherungsabkommen verfahren werden sollte, wird im Seminar erläutert.
Steuerrecht
Im Steuerrecht muss die Gesetzeslage in Deutschland und im Entsendeland berücksichtigt werden sowie eventuell vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen. Insbesondere das erste und das letzte Entsendejahr gestalten sich häufig schwieriger. Welche Einkünfte in welchem Land versteuert werden, was die 183-Tage-Regelung beinhaltet, was der Progressionsvorbehalt und was eine Betriebsstätte ist und wie sie entsteht erklärt die Steuerexperte des BDAE.
Arbeitsrecht
Die Beziehung zwischen entsendendem und aufnehmendem Unternehmen, gesetzliche Bestimmungen und Tätigkeiten im Ausland sind nur einige Faktoren, die die Vertragsgestaltung für eine Auslandsentsendung beeinflussen. Gleichzeitig müssen die Themen Vergütung, Sozialversicherung und Steuern im Vertragskonzept verankert werden. Wie dies am besten gelingt vermittelt das Seminar.
Aufenthaltsrecht
Das Visum stellt häufig die erste Hürde der Entsendung dar. Schon bei der Wahl des Visums, aber auch im nachfolgenden Prozess müssen die aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen genauestens betrachtet werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu Geldbußen, Wiedereinreisesperren und schlimmstenfalls zu Haftstrafen führen.
SEMINARDATEN
Donnerstag, 07. November von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr bis Freitag, 08. November 2019 von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit
Quelle: Entsendeberatung der BDAE-Gruppe