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BDAE-Business-Breakfast zum Thema Mitarbeiterentsendung nach Großbritannien

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Nach einem Referendum der britischen Bevölkerung am 23. Juni 2016 zum Austritt aus der EU steht mit dem 29. März 2019 das Austrittsdatum und das Ende aller EU-Verordnungen in Großbritannien fest. Bis zu diesem Datum gelten die EU-Verordnungen weiter. Danach wird das Königreich aber wie ein Drittstaat behandelt werden müssen.
Für Geschäftsführer und Personalverantwortliche bedeutet dies, bereits jetzt aktiv die bestehenden Prozesse zu hinterfragen und sich auf noch kommende Umstellungen vorzubereiten. Sie sind deshalb angehalten, bereits entsandte Mitarbeiter bei zu klärenden Fragen zu unterstützen und die Motivation zur Mobilität nach Großbritannien zu stärken.
Lösungen aufeinander abstimmen
In der Praxis stehen Personalverantwortliche entsendender Unternehmen häufig vor einer Vielzahl an Fragen:
– Benötigen die bereits vor Ort tätigen Mitarbeiter bald neue Aufenthaltstitel?
– Müssen die Verträge arbeitsrechtlich auf den Austritt hin überprüft werden?
– Wie sollen derzeitige Entsendungen steuer- und sozialversicherungsrechtlich betrachtet werden?
– Wann können Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben?
– Wie verhält es sich mit dem deutsch-britischen Sozialversicherungsabkommen?
– Was gilt es bei der Steuerpflicht sowohl für das Unternehmen als auch für den Entsandten an Vorgaben zu erfüllen?
Auf dem BDAE Business Breakfast erläutern die Spezialisten für Auslandsentsendungen in lockerer Atmosphäre und bei einem anschließenden persönlichen Austausch bewährte Vorgehensweisen, die es leichter machen werden, grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendungen zu verstehen und ganzheitlich zu managen.
Wann und wo:
16. Oktober 2018
Get-together 8.30 Uhr
Beginn des Vortrages 9.00 Uhr
Ende 11.00 Uhr
25hours Hotel HafenCity Hamburg
Überseeallee 5, 20457 Hamburg
Anmeldungen bis zum 11. Oktober 2018 bei Frau Münkwitz
E-Mail: amuenkwitz@bdae.com
Tel.: +49-40-30 68 74-22
Kosten entstehen keine.