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Ausländische Prüfbescheinigung in Deutschland ungültig

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Was tun, wenn während eines längeren Auslandsaufenthalts mit dem Auto die Hauptuntersuchung (HU) für das Fahrzeug fällig wird? „Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug kann nur von einer Prüfstelle in Deutschland die HU-Plakette erhalten“, erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Ein ausländisches Prüfprotokoll ist in Deutschland nicht gültig. Autofahrer brauchen jedoch nicht sofort nach Ablauf der Frist nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie aber unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung die fällig gewordene Hauptuntersuchung nachholen.

Ausländische Behörden dürfen übrigens eine abgelaufene deutsche Prüfplakette nicht beanstanden. Allerdings kann die deutsche Polizei bei der Wiedereinreise ein Bußgeld verhängen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass sich das Auto vorübergehend im Ausland befand. Deshalb besser schon vor der Reise kontrollieren, wann die nächste HU fällig ist. Um den Versicherungsschutz bei abgelaufener HU im Ausland nicht zu gefährden, auf jeden Fall den Haftpflichtversicherer informieren. Wer ganz sichergehen will, lässt sein Fahrzeug bei einer ausländischen Prüforganisation auf Verkehrssicherheit checken. „Dies dient allerdings allein dem Versicherungsschutz und ersetzt in keinem Fall die Hauptuntersuchung in Deutschland“, unterstreicht Sander.



Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger als ein Jahr im Ausland gefahren werden, müssen in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über mögliche Nutzungszeiträume erteilen die Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. „Auch in anderen Staaten wie beispielsweise Spanien, Frankreich oder Lettland führt TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den dortigen nationalen Bestimmungen durch. Das gilt aber nur für Autos, die in dem Land angemeldet sind“, betont Sander.


Quelle: TÜV Rheinland