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ARCD warnt vor Abzocke

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Die Nebel über der von der Bundesregierung geplanten Luftverkehrsteuer lichten sich. Nach derzeitigem Stand wird der Aufschlag nach Entfernung gestaffelt und in drei Stufen pro Fluggast erhoben. Für Inlandsflüge und europäische Kurzstrecken wie nach Frankreich, Spanien oder Zypern sind es acht Euro. In Stufe zwei, die Mittelstreckenziele wie Ägypten oder die Vereinigten Arabischen Emirate erfasst, sind es 25,00 Euro. Für alle Flüge in weiter entfernte Ziele wie in die USA oder nach Thailand werden 45,00 Euro berechnet. Ausgenommen sind Fluggäste, die in Deutschland umsteigen und keinen längeren Zwischenstopp einlegen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Fluggesellschaften die Zusatzsteuer voll an die Passagiere weitergeben werden. Vor allem Anbieter, die sich in einem harten Preiskampf befinden, werden sich das aber genau überlegen.

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) wollen die Billigflieger Ryanair und Easyjet ihre Kunden nur zum Teil mit der Abgabe belasten. Die deutschen Fluglinien sind sich noch uneins, ab wann sie die Luftverkehrssteuer auf die Ticketpreise draufschlagen. Der Reiseveranstalter TUI kündigte bereits an, dass er seinen Kunden wegen des Aufwandes sogar höhere Aufschläge, als im Gesetzentwurf vorgesehen, berechnen will.

Der ARCD warnt Airlines und Reiseveranstalter davor, die Luftverkehrssteuer als günstige Gelegenheit für eine zusätzliche Preiserhöhungsrunde zu nutzen. Nach Schätzungen der Branche werde Deutschland durch die Steuer allein fünf Millionen Passagiere verlieren, weil sie auf benachbarte ausländische Flughäfen ausweichen. Ob die Flugsteuer wie vorgesehen wirklich kommt, ist derzeit noch nicht absehbar. Ein im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Luftverkehrsabgabe gegen das Grundgesetz und gegen europäisches Recht verstößt. Der ARCD fordert die Flug- und Reisebranche auf, die Aufschläge wegen der Luftverkehrsabgabe auf Tickets und Rechnungen gesondert auszuweisen und nicht im Tarif zu verstecken. Falls die Flugsteuer wegen verfassungsrechtlicher Bedenken doch noch kippt, hätten es die Flugkunden leichter, zu Unrecht bezahlte Beträge zurückzufordern. Außerdem fördere eine klare Trennung von Tarif und Aufschlägen die Preistransparenz in der Flugbranche.

www.arcd.de