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Arbeitslosenversicherung bei Entsendungen ins Ausland

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Bei Entsendungen ins Ausland sind etliche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. So sollte etwa eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit auch im Ausland nicht fehlen. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung greift jedoch nicht im Ausland, wenn die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung der deutschen Sozialversicherung nicht erfüllt sind, erklärt der Bund der Auslands-Erwerbstätigen e.V. (BDAE).
Der Flyer des BDAE erörtert die gesetzlichen und privaten Alternativen für die Arbeitslosenversicherung und zeigt die jeweiligen Vor- und Nachteile auf. Wie Beitrag und Leistung der Absicherung eines Mitarbeiters ausfallen können, zeigt ein anschauliches Beispiel, in dem Arbeitslosengeld, gesetzlicher Beitrag und die private Arbeitslosenversicherung „Expat Job“ miteinander verglichen werden. Der Flyer kann auf Anfrage beim BDAE angefordert werden: firmenkunden@bdae.com.
Quelle: Bund der Auslands-Erwerbstätigen e.V.