Eigentlich waren die Piloten der Air Berlin fest entschlossen, diese Woche zur Durchsetzung ihrer Forderungen die Arbeit niederzulegen. Die Airline klagte vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt und bekam recht. Den Piloten wurde der Streik, der ab Mittwoch einen Teil der Flugzeuge auf dem Boden halten sollte, untersagt.
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