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Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Kabinett

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Die Bundesregierung hat heute den von Bundesverkehrsminister Tiefensee vorgelegten Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes beschlossen. Damit werden die europaweiten Anforderungen einer neuen EU-Richtlinie (2008/49/EG) an die Untersuchungen von Flugzeugen aus Drittstaaten weiter konkretisiert und national umgesetzt.

Tiefensee: „Dies ist ein guter Tag für alle Fluggäste. Durch umfangreiche Checks von ausländischen Flugzeugen machen wir den Luftverkehr noch sicherer. Gut ausgebildete Inspekteure werden nach exakten Vorgaben jetzt noch genauer hinschauen und anhand einer detaillierten Liste ausgewählte Flugzeuge auf Herz und Nieren untersuchen. Mängel müssen sofort beseitigt werden, in schwerwiegenden Fällen darf der Flieger nicht abheben. Damit setzen wir internationale Sicherheitsstandards innerhalb der EU wirksam um.“

Flugzeuge aus Drittstaaten werden bereits seit dem Jahr 2004 vor dem Start oder nach der Landung im Rahmen so genannter Vorfeldinspektionen nach gemeinsamen europäischen Vorschriften stichprobenartig auf ihre Betriebssicherheit überprüft. Mit der heute beschlossenen Änderung des Luftverkehrsgesetzes werden die Anforderungen an die Qualifikation der Inspektoren, das Verfahren der Untersuchungen und die Vorschriften zur Beseitigung von Mängeln weiter konkretisiert und harmonisiert.

Anhand der im Rahmen des europäischen SAFA-Programms („Safety Assessment of Foreign Aircraft“) erarbeiteten Check-Liste werden über fünfzig Einzelpunkte geprüft. Die Ergebnisse der Inspektionen werden europaweit gesammelt und ausgetauscht.

Tiefensee: „Von den Inspektoren verlangen wir, unter anderem folgende Fragen zu klären: Sind Handfeuerlöscher, Rettungswesten, medizinische Notfallausrüstung an Bord? Funktioniert die Sauerstoffversorgung? Ist der Zugang zu den Notausstiegen frei? Sind Triebwerk, Fahrwerk und Bremsen in einwandfreiem Zustand? Wie sieht es im Frachtraum aus: sind gefährliche Güter an Bord und wie ist die Fracht gesichert? Wenn die Inspektoren auf schwere Mängel stoßen, müssen diese vor dem Start beseitigt werden. Nur wenn kein Sicherheitsrisiko mehr besteht, dürfen die Triebwerke angelassen werden.“

In schweren Fällen kann die nationale Luftfahrtbehörde ein Flugverbot aussprechen oder den Betrieb untersagen. Solche nationalen Maßnahmen werden im europäischen Luftverkehrssicherheitsausschuss beraten und führen in der Regel zu einem europaweiten Einflugverbot.