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ADV übt scharfe Kritik an Abkehr der brandenburgischen Landesregierung von höchstrichterlich bestätigter Nachtflugregelung

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Entsetzen beim Flughafenverband ADV angesichts der Bereitschaft der Landesregierung in Potsdam, in die rechtsgültige Betriebsgenehmigung des Flughafens BER einzugreifen: „Die Politik darf nicht mit dem Feuer spielen. Der neue Hauptstadtflughafen soll sich zum internationalen Drehkreuz, nicht aber zum Provinzflughafen entwickeln. Bei den Fluggesellschaften aus aller Welt darf nicht weiteres Vertrauen beschädigt werden“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.

Der Flughafenverband ADV weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die BER-Nachtflugregelung Teil des Planfeststellungsbeschlusses ist und im Oktober 2011 vom Bundesverwaltungsgericht überprüft und bestätigt wurde. „Bei allem Verständnis für eine Landesregierung, die sich dem Wohl der Bürger verpflichtet fühlt: Es darf nicht vergessen werden, dass die jetzt gültige Betriebszeitenregelung bereits einen ausgewogenen Kompromiss von Anwohnerbelangen und Wirtschaftsinteressen darstellt. In den Tagesrandzeiten von 22.00 Uhr bis 0.00 Uhr und von 05.00 bis 06.00 Uhr gilt ohnehin ein extrem reduziertes Flugangebot“, so Ralph Beisel. Ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr wäre weltweit einmalig.