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USA machen Visum-Bond-Programm für 50 Länder dauerhaft

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Das US-Außenministerium hat am 3. August 2026 sein Visum-Bond-Programm für Staatsangehörige aus 50 Ländern dauerhaft eingeführt. Betroffene Bewerber müssen als Voraussetzung für die Erteilung von B-1-Geschäftsvisa, B-2-Tourismusvisa oder kombinierten B-1/B-2-Visa rückzahlbare Sicherheiten („Bonds“) in Höhe von 10.000, 15.000 oder 20.000 US-Dollar hinterlegen. Das Programm ersetzt das im August 2025 gestartete, zwölfmonatige Pilotprojekt, bei dem die Bond-Summen noch bei 5.000, 10.000 bzw. 15.000 US-Dollar lagen. Mit der dauerhaften Einführung entfällt die niedrigste Stufe von 5.000 US-Dollar, während die maximale Sicherheit auf 20.000 US-Dollar angehoben wurde.

Konsularbeamte entscheiden im Einzelfall über die Höhe des Bonds. Das Außenministerium erwartet als Standardbetrag 15.000 US-Dollar. Bei Antragstellern, die diesen Betrag nicht aufbringen können, aber dennoch über ausreichende Reisemittel verfügen, kann der Bond auf 10.000 US-Dollar festgesetzt werden. Ein Bond von 20.000 US-Dollar wird verlangt, wenn 15.000 US-Dollar als unzureichend angesehen werden, um die Rückkehr des Antragstellers in sein Heimatland innerhalb der genehmigten Aufenthaltsdauer sicherzustellen. Bei dieser Entscheidung fließen Faktoren wie Reisezweck, berufliche Situation, Einkommen, Qualifikation, Bildungsstand sowie die Art und Intensität der Kontakte des Antragstellers in den USA ein.

Die Regelung gilt für alle Staatsangehörigen der 50 designierten Länder – unabhängig davon, in welchem Land sie ihren Visumantrag stellen. Die Bewerber müssen weiterhin das reguläre Visumverfahren durchlaufen, einschließlich der Terminvereinbarung für ein persönliches Konsularinterview und der Zahlung der üblichen Visumgebühren. Während des Interviews prüft der Konsularbeamte zunächst die grundsätzliche Visum eligibility. Wird ein Bond gefordert, bleibt der Antrag zunächst formell abgelehnt, bis die vollständige Summe hinterlegt wurde. Anschließend erhält der Antragsteller einen offiziellen Zahlungslink sowie Anweisungen zur Einreichung des erforderlichen Immigration-Bond-Formulars. Die Zahlung kann vom Antragsteller selbst oder von einer Dritten geleistet werden.

Wichtig: Die Hinterlegung eines Bonds garantiert keine Visumerteilung. Wird ein Antragsteller nach Bond-Zahlung als nicht visumberechtigt eingestuft, wird der Bond storniert und die Gelder vollständig zurückerstattet. Erfolgt die Visumerteilung, können die ausgestellten Visa – je nach geltenden Reziprozitätsvereinbarungen zwischen den USA und dem jeweiligen Herkunftsland – für drei Monate mit einmaliger Einreise, drei Monate mit mehrfacher Einreise oder bis zu zwölf Monate mit mehrfacher Einreise gültig sein.

Betroffene Länder und Auswahlkriterien
Zu den 50 betroffenen Ländern zählen unter anderem: Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Bangladesch, Benin, Bhutan, Botswana, Burundi, Cabo Verde, Kambodscha, die Zentralafrikanische Republik, Côte d’Ivoire, Kuba, Dschibuti, Dominica, Äthiopien, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Grenada, Guinea, Guinea-Bissau, die Kirgisische Republik, Lesotho, Malawi, Mauretanien, Mauritius, die Mongolei, Mosambik, Namibia, Nepal, Nicaragua, Nigeria, Papua-Neuguinea, São Tomé und Príncipe, Senegal, die Seychellen, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tonga, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Venezuela, Sambia und Simbabwe. Dreißig der 50 Länder liegen in Afrika.

Laut US-Außenministerium erfolgen die Länderauswahl und -bewertung anhand mehrerer Faktoren. Dazu zählen unter anderem die historischen Visa-Überziehungsquoten (Visa-Overstay-Rates), bestehende Informationsaustauschvereinbarungen zwischen den USA und dem jeweiligen Land, Möglichkeiten zur Identitätsverifizierung, Verfügbarkeit von Strafregisterinformationen, Qualität der Screening- und Überprüfungsverfahren sowie die Sicherheit und Fälschungsresistenz von Reise- und Zivilstandsdokumenten. Das Ministerium behält sich vor, weitere Länder schrittweise in das Programm aufzunehmen – mit einer Mindestvorankündigungsfrist von 15 Tagen vor Inkrafttreten der Bond-Pflicht. Gleichzeitig können Länder auch mit sofortiger Wirkung aus dem Programm entfernt werden, sollten sich die zugrundeliegenden Kriterien ändern.

Die Maßnahme zielt darauf ab, das Risiko von Visa-Missbrauch und illegalen Aufenthalten zu reduzieren, indem eine finanzielle Sicherheit geschaffen wird, die im Falle einer Rückkehrverweigerung oder eines Overstay als Druckmittel dient. Kritiker befürchten jedoch, dass die hohen Bond-Summen legitime Reisende – insbesondere aus einkommensschwächeren Ländern – unverhältnismäßig belasten und damit den Austausch in Bereichen wie Wirtschaft, Tourismus und Wissenschaft erschweren könnten. Das Außenministerium betont indes, dass die Bond-Höhe individuell und flexibel festgelegt wird und dass die Rückzahlung der Gelder bei Einhaltung der Visumbestimmungen gewährleistet ist.

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