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Anforderungen an Selbständige bei häuslichem Arbeitszimmer

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Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Selbstständige nur dann als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie zeitnah, einzeln und getrennt von anderen Ausgaben dokumentiert werden. Eine bloße Belegsammlung mit erst nach Jahresende erstellter Übersicht reicht nicht aus. [bfh:VIII R 6/24]

Im konkreten Fall hatte ein Freiberufler das Dachgeschoss seines Eigenheims als Arbeitszimmer genutzt und die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nur teilweise an; der BFH bestätigte letztlich die Entscheidung der Vorinstanz: Fehlen ordnungsgemäße Aufzeichnungen, entfällt der Betriebsausgabenabzug vollständig, auch wenn die Kosten tatsächlich angefallen sind. [bfh:VIII R 6/24]
Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) / Bild: Pixabay

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