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Neue Sicherheitsregeln für Powerbanks im Flugzeug

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Smartphone, Tablet und Kopfhörer sind für Geschäftsreisende unverzichtbar – doch ohne Powerbank geht kaum noch etwas. Wer den mobilen Energiespeicher mit ins Flugzeug nimmt, muss sich jedoch auf verschärfte Vorgaben internationaler Luftfahrtorganisationen und Fluggesellschaften einstellen. Mehrere Vorfälle mit Lithium-Ionen-Akkus haben die Risiken dieser Energiespeicher erneut in den Fokus gerückt.
Der TÜV-Verband e. V. hat sich die neuen Sicherheitsregeln für Powerbanks im Flugzeug angesehen.

Risiken von Lithium-Ionen-Akkus
Laut Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte beim TÜV-Verband, sind Powerbanks grundsätzlich sichere Produkte, wenn sie hochwertig verarbeitet und sachgerecht genutzt werden. Allerdings speichern Lithium-Ionen-Akkus auf kleinem Raum sehr große Energiemengen. Bei starken Beschädigungen der Akkuzellen kann es im Inneren zu einem Kurzschluss kommen, wodurch innerhalb kürzester Zeit sehr hohe Temperaturen entstehen. Die betroffene Zelle kann sich unkontrolliert erhitzen und eine thermische Kettenreaktion auslösen, bei der sich die Hitze auf benachbarte Akkuzellen überträgt – mit Rauch- und Flammenbildung als Folge.

Transport nur im Handgepäck
Powerbanks dürfen grundsätzlich ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Dies ermöglicht der Kabinenbesatzung im Ernstfall ein schnelles Eingreifen, während ein Batteriebrand im aufgegebenen Gepäck deutlich schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen wäre. Entscheidend ist dabei nicht die Reiseflughöhe oder der Kabinendruck, sondern dass ein Defekt an Bord möglichst früh erkannt und unmittelbar beherrscht werden kann.

Richtige Aufbewahrung und Handhabung
Powerbanks sollten vor mechanischen Belastungen geschützt und so verstaut werden, dass ihre Kontakte nicht mit metallischen Gegenständen in Berührung kommen können. Bereits ein Sturz auf harten Boden oder starker Druck durch schweres Gepäck kann die Akkuzellen beschädigen. Lose transportierte Powerbanks, die in Tasche oder Rucksack mit Schlüsseln, Münzen oder anderen Metallgegenständen in Kontakt kommen, können einen Kurzschluss verursachen. Schutzkappen, Schutzhüllen oder die Originalverpackung reduzieren dieses Risiko deutlich.

Beschädigte, aufgeblähte oder ungewöhnlich warme Powerbanks sollten grundsätzlich nicht mehr verwendet und auch nicht auf Flugreisen mitgenommen werden. Je nach Airline dürfen Powerbanks während des Fluges nicht zum Laden anderer Geräte verwendet werden; teilweise ist auch das Aufladen der Powerbank selbst untersagt. Einige Fluggesellschaften verlangen zudem, dass die Geräte während des gesamten Fluges griffbereit bleiben.

Kaufkriterien und Kapazitätsgrenzen
Beim Kauf sollte auf geprüfte Sicherheit geachtet werden. Besonders bei günstigen Angeboten oder Produkten unbekannter Hersteller lohnt sich ein genauer Blick. Fehlen Angaben zu Hersteller, Kapazität oder technischen Daten, sollten Verbraucher skeptisch sein. Powerbanks bis 100 Wh (etwa 27.000 mAh) dürfen in der Regel ohne besondere Genehmigung im Handgepäck mitgeführt werden. Für Geräte zwischen 100 und 160 Wh ist häufig die Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich. Hochwertige Geräte verfügen über Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefentladung, Überhitzung und Kurzschlüsse. Die CE-Kennzeichnung und zusätzliche Prüfnachweise wie das GS-Zeichen bieten Orientierung.
Quelle: TÜV-Verband e. V. / Bild: Pixabay

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