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Welche Rechte haben Flugreisende, wenn bei der Lufthansa gestreikt wird?

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Bei der Lufthansa kommt es aktuell zu einer anhaltenden Streikwelle verschiedener Berufsgruppen. Besonders betroffen sind große Drehkreuze wie Frankfurt und München. Flüge fallen aus oder verspäteten sich, wodurch zahlreiche Passagiere ihre Reisepläne ändern müssen.

„Ein Streik des eigenen Personals ist ein normales unternehmerisches Risiko. Die Airline kann sich daher nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, und Passagiere haben bei streikbedingten kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro“, sagt Feyza Türkön, Flugastrechtsexpertin von Flightright. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-28/20 bereits Anfang 2021 entschieden, dass Airline-interne Streiks wie dieser zu einer Entschädigung der Flugreisenden führen (Sie auch hier).

Die Rechte der Flugreisenden bei Streiks
– Es besteht Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro für verspätete und annullierte Flüge.
– Passagiere haben bei annullierten Flügen die Wahl zwischen einer kostenlosen Ersatzbeförderung oder Ticketrückerstattung.
– Fluggesellschaften müssen Ersatzbeförderungen schnellstmöglich organisieren und auch fremde Fluggesellschaften oder Über-Eck-Verbindungen prüfen.
– Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben Flugreisende Anspruch auf Versorgung in Form von Getränken, Mahlzeiten, Telefonaten und Hotelübernachtungen.
– Wenn sich ein Flug um mehr als 5 Stunden verspätet oder ausfällt, können Flugreisende den Ticketpreis zurückverlangen.
– Bietet die Airline keine zeitnahe Ersatzbeförderung an, dürfen Reisende selbst aktiv werden und einen alternativen Flug oder eine Unterkunft buchen. Die hierfür erforderlichen und angemessenen Kosten können im Anschluss von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden.
Quelle: Flightright / Bild: Pixabay

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