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Fluggastrechte bei Stornierung

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Es gibt viele Gründe, einen bereits gebuchten Flug zu stornieren. Egal, ob Sie plötzlich krank geworden sind, sich wichtige Terminänderungen ergeben oder Sie einen plötzlichen Todesfall zu beklagen haben. Fluggesellschaften und Reisebüros sind nur selten bereit, Ihnen den vollen Ticketpreis zu erstatten, wenn Sie einen Flug nicht nutzen können. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dennoch den vollen Flugpreis zurück zu erhalten.
Einer Fluggesellschaft entstehen keine Kosten, wenn ein Sitzplatz frei bleibt, weil ein Kunde sein Ticket storniert oder seinen Flug ohne Stornierung nicht wahrnimmt. In einem solchen Falle ist es nur fair, wenn die Airline dem Ticketkäufer die eingesparte Summe erstattet. Auch der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen. Leider halten sich viele Fluggesellschaften nicht an geltendes deutsches Recht. Nach § 649 BGB müssen die Airlines dem Käufer 95 % der Ticketkosten erstatten, wenn der Flug storniert wurde. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass ihr durch die Stornierung Mehrkosten entstanden sind. Ohne nähere Angaben der Fluggesellschaft vor Gericht, stehen dem Reisenden 100 % des Ticketpreises zu (vgl. Az. 24 S 152/13, LG Frankfurt, 06.06. 2014).
Nur zu gerne verweisen die Fluganbieter auf ihre AGBs, wenn hohe Stornierungskosten erhoben werden. Dabei sind die Bedingungen für Rückerstattungen in den AGBs der einzelnen Airlines sehr unterschiedlich. Während Ryanair den eigenen Kunden gar nichts erstattet, zahlen SAS, Turkish Airlines, TUIfly und Condor 80 Prozent der Nebenkosten zurück. Andere Fluggesellschaften finden wiederum kreative Bezeichnungen für überhöhte Gebühren. So berechnet beispielsweise Wizz Air bei einer Stornierung eine so genannte Sitzplatzaufbewahrungsgebühr zusätzlich zur eigentlichen Stornierungsgebühr, die schnell den Ticketpreis überschreitet oder zumindest einen erheblichen Teil der Erstattung auffrisst. TAP Portugal akzeptiert hingegen Stornierungen nur bei bestimmten Flugtarifen. Auch wenn diese Praxis dazu führt, dass viele Kunden sich den übermächtigen Airlines beugen, steht Ihnen ein umfangreiches Erstattungsrecht zu, welche nicht eingeschränkt werden kann.
Wenn Sie die teilweise erheblichen Kürzungen der Erstattung bei einer Stornierung nicht einfach hinnehmen wollen, dann haben Sie zwei Möglichkeiten, um doch den größten Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen:
Sie beauftragen einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihres Rechts auf Erstattung Ihres Flugtickets. Dies bringt jedoch einen erheblichen Aufwand mit sich und Sie haben ein hohes Kostenrisiko, denn alle Gerichtsgebühren und Anwaltskosten müssen von Ihnen vorfinanziert werden. Sollte Ihr Anwalt Ihre Rechtsansprüche nicht gerichtlich durchsetzen können, so haben Sie dafür eine erhebliche Summe umsonst investiert.
Sie nutzen den Service von ClaimFlights für die Flugticketerstattung und gehen kein Risiko ein, bekommen aber auch dafür im Erstattungsfall nicht die gesamte Summe raus. ClaimFlights behält einen Teil für sich ein. Es sind nur wenige Schritte notwendig, um ClaimFlights online mit der Einforderung der Ticketkosten zu beauftragen. Dank digitaler Unterschrift entfällt sogar der Gang zur Post.
Für eine Rückerstattung Ihres Flugtickets, sollten Sie Folgendes beachten:
Das Flugticket sollte unbedingt vor Abflug storniert werden. Sobald Sie sicher sind, Ihr Flugticket nicht nutzen zu können, sollten Sie es stornieren.
Diese Stornierung sollte stets bei Ihrer Fluggesellschaft erfolgen – egal, ob Sie das Ticket im Reisebüro oder bei einer Ticketagentur gekauft haben
Die Stornierung sollte ausschließlich schriftlich erfolgen, d.h. per E-Mail oder Brief. Dieses Schreiben sollten Sie unbedingt aufbewahren. Bei einer telefonischen Stornierung haben Sie keinen Nachweis über diesen Vorgang, so dass Sie auf diese Möglichkeit verzichten sollten, auch wenn die AGBs Ihrer Fluggesellschaft eine telefonische Stornierung erlauben. Sie können hierzu die kostenlosen Vorlagen für Stonierungs-E-Mails auf der ClaimFlights-Website nutzen.
Sie haben immer ein Recht auf Stornierung und eine Erstattung der Ticketkosten und Steuern, auch wenn Ihr gebuchter Tarif das ausschließen sollte.
Die Fluggesellschaft darf hierfür keine Bearbeitungsgebühren erheben.
Die Verjährungsfrist für die Rückforderung beträgt 3 Jahre.
Auch wenn Sie die Stornierung versäumt haben, können Sie noch Steuern und Gebühren zurückfordern.
Eine rechtzeitige Stornierung bietet die beste Voraussetzung, um wirklich die gesamten Kosten des Flugtickets erstattet zu bekommen. Sollten Sie es versäumt haben, Ihren Flug zu stornieren, ist das dennoch kein Problem. Sie können trotzdem zumindest noch die Steuern und Gebühren zurückfordern, die immer enthalten sind. Normalerweise sind das Luftverkehrssteuern, Flughafenentgelte, Luftsicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge, Mehrwertsteuer und Versicherungsgebühren. Die Fluggesellschaft muss diese Gebühren nur dann zahlen, wenn der Fluggast den Flug auch wahrnimmt. Diese Steuern und Gebühren zurückzuverlangen, kann sich auch bei Flügen mit geringem Kaufpreis lohnen. So können selbst bei billigen Flugtickets, mit Kaufpreisen von nicht einmal 60 Euro, in einigen Fällen über 50 Euro zurückgefordert werden. Oftmals beträgt die Luftfahrtsteuer selbst bei billigen Tickets für Langstreckenflüge über 40 Euro.
Die Rückerstattung für einen stornierten Flug steht demjenigen zu, der den Flug bezahlt hat. So können auch Unternehmen den Erstattungsservice von ClaimFlights nutzen. Diese können so nach einer Flugstornierung ohne Kostenrisiko meistens nahezu den vollen Ticketpreis zurückerhalten. Für Unternehmen bietet ClaimFlights eine Schnittstelle an, über welche die Rückforderung von Ticketkosten, bzw. Steuern und Gebühren automatisiert erfolgen kann.
Quelle: claimflights.de