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Bundesregierung und Luftfahrtbundesamt versagen bei Durchsetzung der Fluggastrechte

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Lächerliche Bußgelder, undurchsichtige Verfahren und fehlende Zahlen offenbaren die Einstellung der Bundesregierung zum Thema Reiserecht: Wo es keine Zahlen gibt, gibt es auch keine Probleme. Und wo niemand durchblickt, kann sich auch niemand beschweren.

Fluggäste warten nicht nur auf verspätete Flüge, sondern auch auf Verpflegungsgutscheine, die ihnen in solchen Fällen zustehen, bekommen kein Hotelzimmer, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges eine zusätzliche Übernachtung haben, die vorgesehenen Entschädigungen für Verspätungen oder ganz gestrichene Flüge werden nicht ausgezahlt. Rund 1400 solcher „Ordnungswidrigkeiten“ wurden 2009 beim Luftfahrtbundesamt erfasst – nach 84 solcher Fälle 2008.
Doch angesichts der von der Behörde verhängten Sanktionen gegen solche Verstöße kann die Zunahme nicht wundern, meint der Bundestagsabgeordnete Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Solange sich das Luftfahrtbundesamt mit der Verhängung von Bußgeldern von durchschnittlich 3000 Euro begnüge, die Airlines aber rund 50.000 Euro Erlös aus dem Ticketverkauf pro Flug kalkulieren, sei die Missachtung der Fluggastrechte finanziell immer lukrativ, zumal viele Passagiere diese Rechte auch gar nicht kennen würden. Tressel: „Wir gehen davon aus, dass einige Airlines bewusst Sanktionen in Kauf nehmen – ohne Rücksicht auf die Verbraucher.“

Von der Bundesregierung verlangte der tourismuspolitische Sprecher der Grünen deshalb eine Neuregelung des Reiserechtes, das auch die sofortige Auszahlung angemessener Entschädigungen für Verspätungen und Flugannullierungen vorsehen müsse.