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Pflicht zur Ausgleichszahlung bei Verspätung bestätigt

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Flugreisende haben bei Verspätungen von mehr als 180 Minuten ein Recht auf Ausgleichszahlungen durch die Fluggesellschaft. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute in einer wegweisenden Entscheidung bestätigt. Voraussetzung für die Ausgleichszahlung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände wie beispielsweise ein Streik der Fluglotsen oder des Kabinenpersonals vorliegen. Die Verbraucherschutzplattform Fairplane (www.fairplane.net) begrüßt das Urteil.

Gemäß der Europäischen Verordnung Nr. 261/2004 steht Passagieren seit dem Jahr 2004 im Falle einer Annullierung, einer Verspätung von über drei Stunden sowie einer Überbuchung eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu. Fluggesellschaften hatten jedoch gegen die Pflicht zu Ausgleichszahlungen bei Verspätungen geklagt – diese Forderung hat der EuGH nun zurückgewiesen.