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Zusätzliche Sicherheitskontrollen nur für Umsteiger

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Die aufgrund einer EU-Verordnung in Zukunft durchzuführenden zusätzlichen Sicherheitskontrollen betreffen ausschließlich Transit-Passagiere. Darauf weist die Fraport AG als Betreiberin des Frankfurter Flughafens hin.

Die entsprechende EU-Richtlinie verlangt lediglich, dass Umsteiger, deren Reise in einem Nicht-EU-Land begann und die im Frankfurter Transitbereich zu ihrem Anschluss­flug gelangen, von den hier bzw. innerhalb der EU bereits kontrollierten Passagieren getrennt zu führen sind. Sie müssen außerdem erneut kontrolliert werden, wenn sie zu einem Ziel innerhalb der EU weiterreisen.

Umsteigende Passagiere, deren Reise in einem EU-Staat begann, sind davon genauso wenig betroffen wie solche, deren Flug in Frankfurt beginnt oder endet.