Start News Wirtschaftsmagazin: Airline muss Entschädigung für Flugausfall zahlen

Wirtschaftsmagazin: Airline muss Entschädigung für Flugausfall zahlen

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Das Landgericht Köln hat in einem Urteil einem
Fernsehbericht zufolge die Möglichkeiten der Fluggesellschaften zur Umgehung einer Ausgleichszahlung nach Flugausfällen und -verspätungen deutlich eingeschränkt. Das Urteil korrigiere damit gleichzeitig eine
Fehleinschätzung des Luftfahrtbundesamtes, berichtet das WDR-Wirtschaftsmagazin „markt“ (Sendetermin: Montag – 21.04.2008 – 21.00 Uhr).

In dem geschilderten Fall hatte die Lufthansa nach einem Flugausfall eine Ausgleichszahlung verweigert, die den Fluggästen nach einer EU-Verordnung zusteht. Der Ausfall des Fluges wurde mit einem Defekt an der Notbeleuchtung begründet. Dies sei ein sicherheitsrelevanter und unvorhersehbarer Defekt, was die
Fluggesellschaft ihrer Einschätzung nach von der Zahlungsverpflichtung entbinde, argumentierte die Lufthansa. Der Fluggast hingegen – selbst Luftfahrtexperte – sah das anders und klagte vor Gericht.

Nach Einschätzung der Richter konnte die Lufthansa nicht beweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um den
Flugausfall zu vermeiden. Das Luftfahrtbundesamt hatte das noch anders gesehen und musste später eine Fehleinschätzung eingestehen.
Auch mit der Argumentation, es habe nur eine Verspätung vorgelegen, da der Fluggast nach einer Umbuchung ja mit viereinhalbstündiger
Verzögerung sein Flugziel erreicht habe, kam die Lufthansa nicht durch. Fällt der gebuchte Flug aus, handele es sich immer um eine
Annullierung, sagten die Richter.

Der Fluggast konnte der Lufthansa zudem nachweisen, dass der Defekt an der Notbeleuchtung schon Stunden vorher festgestellt worden war und es trotzdem noch einen Flug gegeben hatte. Gleichzeitig stellte er fest, dass die gebuchte Maschine nur zu unter 50 Prozent ausgelastet war.

ddp.djn/mar