Start News Wer beim Autofahren mit einem Taschencomputer hantiert, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wer beim Autofahren mit einem Taschencomputer hantiert, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gilt das Bußgeld auch dann als verwirkt, wenn der Fahrer mit dem Multifunktionsgerät gar nicht telefoniert, sondern nur den Datenspeicher abruft.