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Wenn es schuldlos teuer wird …

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Ein harmloser Blechschaden, hatte Markus F. aus Hannover zunächst gedacht, nachdem ihm ein anderer Autofahrer die Vorfahrt genommen hatte. Die Reparatur seines Wagens nahm allerdings mehr als eine Woche in Anspruch. Für diese Zeit stieg er auf einen Leihwagen eines ortsansässigen Autovermieters um. Das dicke Ende kann dann später. Mit dem Hinweis, dass sich die gegnerische Versicherung weigere, die Kosten des Leihwagens komplett zu übernehmen, stellte ihm der Autoverleiher nach einigen Wochen einen hohen dreistelligen Betrag in Rechnung. „Viele Autovermieter rechnen nach so genannten Unfallersatztarifen ab, wenn ein Autofahrer sich als Unfallopfer zu erkennen gibt“, erklärt Dierk Engelke, Leiter Schaden bei der HDI Privat Versicherung AG.

Unfallersatztarife liegen aber bis zu 300 Prozent über den Normaltarifen. Die Versicherer erstatten jedoch in der Regel nur die Kosten für den günstigeren Normaltarif. Denn auch ein Unfallopfer hat die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Und daraus ergibt sich für den Geschädigten in aller Regel die Verpflichtung, sich nach einem möglichst preiswerten Mietwagenangebot umzusehen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich unverzüglich mit dem Versicherer des Unfallgegners in Verbindung setzt. Dort kann man in der Regel einen oder mehrere Vermieter vor Ort benennen, mit denen es im Nachhinein kein böses Erwachen gibt.

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