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Was man bei Versicherungen und im Schadensfall beachten sollte

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Ein Unfall ist keine schöne Angelegenheit, schon gar nicht mit einem Mietwagen. Mit den richtigen Verhaltensregeln kann man aber Schlimmeres verhindern. mietwagenmarkt.de gibt Tipps, wie man die passenden Versicherungen findet und wie man sich im Schadensfall am besten verhält.

Beim Mieten eines Autos gibt es eine Reihe an Versicherungsleistungen, die standardmäßig angeboten werden. Zu ihnen zählen die gesetzliche Haftpflichtversicherung (SLI), der Diebstahlschutz (TP), die Haftungsreduzierung oder Vollkaskoversicherung (CDW), die erweiterte Haftpflichtversicherung (ALI) und die Personen-Insassen-Versicherung (PAI). Doch Achtung: In den meisten Fällen bieten die Autovermietungen die CDW/TP immer mit einer Selbstbeteiligung an, die von der Fahrzeuggröße abhängt. Als einzige Versicherung ist die klassische Haftpflichtversicherung immer in der Mietwagenbuchung enthalten – allerdings kann die Deckungshöhe dabei variieren. Auch die anderen möglichen Versicherungen unterscheiden sich meistens je nach Anbieter und Angebot. Bei der Durchsicht der Angebote auf mietwagenmarkt.de werden alle Versicherungsleistungen aufgelistet, die enthalten sind. Vor dem Mieten eines Wagens sollte man sich genau überlegen, welche Leistungen benötigt werden und was die Versicherung abdecken soll.

Eine gute Wahl: Versicherungen ohne Selbstbeteiligung und Insurance4Carhire

Aus langjähriger Erfahrung empfiehlt mietwagenmarkt.de, generell ein Fahrzeug ohne Selbstbeteiligung zu wählen – so entfallen Diskussionen bei der Wagenübergabe an den Vermieter. Ideal ist ein Rundum-Schutz-Versicherungspaket von einem externen Versicherer, in dem zum Beispiel Schäden an Scheiben, Unterboden usw. versichert sind. Diese sogenannte Insurance4Carhire ist eine Zusatzversicherung, die die Abdeckung dieser nicht gedeckten Kosten sowie eine mögliche Selbstbeteiligung beinhaltet.

Im Schadensfall richtig verhalten

Wenn es trotz aller Vorsicht zum Unfall gekommen ist, heißt die erste Devise, einen kühlen Kopf zu bewahren und ruhig zu bleiben. Die Polizei muss sofort verständigt werden. Das Unfallprotokoll der Polizei spiegelt zwar alle wichtigen Fakten wider – trotzdem sollte man selbst einen detaillierten Unfallbericht erstellen. Nur mit beiden Unterlagen hat ein Mieter einen Anspruch auf eine umfassende Versicherungsleistung, deswegen sollte man sich unbedingt eine Kopie des Unfallprotokolls von der Polizei aushändigen lassen. Wichtig ist auch ein frühzeitiger Kontakt mit dem Autovermieter, damit er über den Unfall informiert ist. In fast allen Fällen haben Mieter nur dann Anspruch auf einen Ersatzwagen, wenn der Unfallgegner den Schaden verursacht hat. Aber auch dann hängt es von den Vertragsbedingungen ab, ob ein kostenfreier Wagen zur Verfügung gestellt wird. Bei grob fahrlässigem Verhalten, wie Trunkenheit am Steuer, oder bei Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, zum Beispiel durch unangemeldete Zweitfahrer, wird die Versicherungsleistung stark eingeschränkt und erlischt im schlimmsten Fall ganz.

Fahrzeugversicherungen – alle wichtigen Kürzel auf einen Blick

ALI: Extended/Additional Liability Supplement Protection – Die ALI ist genau das Richtige, wenn Ihnen die Deckungshöhe der Haftpflichtversicherung zu gering erscheint, was vor allem in Kanada und den USA sehr häufig der Fall ist. Mit der ALI können Sie die Deckungssumme unkompliziert erhöhen.

CDW: Collision Damage Waiver – Mit der CDW sind Sie gegen Unfälle versichert, sie beinhaltet eine Selbstbeteiligung.

CP: Cancellation Protection – Die klassische Reiserücktrittsversicherung

CPP: Carefree Personal Protection – Mit der CPP sind auch die Mitinsassen Ihres Fahrzeugs im Falle eines Unfalls versichert. Sie bietet einen „Rundumschutz“ nach Unfällen und gilt allerdings meist nicht für den Fahrer selbst.

LDW: Loss Damage Waiver – Die LDW ist eine Kombination von CDW und TP, die in den USA und in Kanada geläufig ist.

PAI: Personal Accident Insurance – Die PAI ist eine Personeninsassenversicherung, durch die im Falle eines Unfalls alle Insassen Ihres Mietwagens extra mitversichert sind. Die PAI gewährleistet eine höhere Deckungssumme im Invaliditäts- oder Todesfall, gilt aber meist nicht für den Fahrer.

PEP: Personal Effects Protection – Mit der PEP sind Ihr im Mietwagen befindliches Gepäck sowie Ihre mitfahrenden Angehörigen mitversichert.

SCDW: Wie CDW mit geringerer oder keiner Selbstbeteilung.

SLI: Supplement Liability Insurance – Die klassische Haftpflichtversicherung. Als einzige Versicherung ist sie immer in der Mietwagenbuchung enthalten – allerdings variiert die Deckungshöhe.

TP: Theft Protection – Eine Diebstahlschutz-Versicherung für Ihren Mietwagen, der aber meist nur mit Selbstbeteiligung buchbar ist.

UMP: Underinsured Motorist Protection – Diese Versicherung schützt Sie vor zusätzlichen Kosten, die durch Unfälle mit unterversicherten Gegnern entstehen. Besonders für Reisen in die USA und in Dritte-Welt-Länder ist der Abschluss einer UMP unbedingt zu empfehlen.

WTC: Glass, Tyres, Interior Insurance – Eine Zusatzversicherung für Schäden an Glas, Reifen und Interieur, die normalerweise nicht im Grundschutz enthalten sind.

ZD: Zero Deductible – Bei der ZD bezahlen Sie die Selbstbeteiligung zwar zunächst an die Autovermietung, sobald Sie dem Mietwagenanbieter das Unfallprotokoll der Polizei und den Mietvertrag vorlegen, wird der Betrag aber rückwirkend erstattet. Die ZD wird in der Regel von Mietwagen-Brokern angeboten.

ZE: Zero Excess – Die ZE schließt die Selbstbeteiligung bei Schaden oder Unfall aus – allerdings gilt sie ausnahmslos nur in Verbindung mit einem Unfallprotokoll der örtlichen Polizei und deckt keine Schäden an Reifen, Glas, Unterboden und einigen weiteren Ausnahmen ab.

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