Start News Was Firmen bei Mitarbeitereinsätzen in Singapur beachten sollten

Was Firmen bei Mitarbeitereinsätzen in Singapur beachten sollten

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Deutschland und Singapur pflegen enge wirtschaftliche Beziehungen. Der Stadtstaat agiert als wichtiges Handelsdrehkreuz in Südostasien und gilt als mit Abstand wichtigster Handelspartner in der ASEAN-Region. Die Marke „Made in Germany“ wird hochgeschätzt ebenso wie die rund 1.400 in Singapur ansässigen deutschen Unternehmen, die auch zahlreiche deutsche Mitarbeiter beschäftigen, schreibt der BDAE in einem Journalbeitrag der Dezemberausgabe „Leben und Arbeiten im Ausland“.
Dennoch ist es längst nicht mehr so leicht, deutsches Personal dorthin zu entsenden oder zu versetzen, denn die Anforderungen an Arbeitsvisa sind in letzter Zeit strenger geworden. Die Arbeitsgenehmigung muss beim Ministry of Manpower (MoM) beantragt werden, und zwar vor der Einreise. Arbeitnehmer mit einem Hochschulabschluss qualifizieren sich in der Regel für den sogenannten Employment Pass, der aber ein Monatsgehalt von mindestens 3.600 Singapur-Dollar voraussetzt. Technische oder kaufmännische Angestellte können für gewöhnlich einen S-Pass beantragen, unterliegen dann allerdings einer Quotenregelung, die sich nach Branche und Anzahl lokaler Arbeitnehmer richtet. Derzeit möchte die Regierung den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte mit geringerer Qualifizierung reduzieren. Dies betrifft vor allem Personen in der Gastronomie und im Baugewerbe (insbesondere Schiff- und Offshore-Bau). Aufgrund der sinkenden Geburtenrate ist der Stadtstaat dennoch weiter auf ausländische Arbeitnehmer angewiesen – vor allem auf qualifizierte Fach- und Spitzenkräfte, die beispielsweise in der Forschung benötigt werden sowie in der höherwertigen Produktion und Digitalbranche.
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Beratung zum Mitarbeitereinsatz in Singapur