Anders als bei Pauschalreisen, bei denen Anbieter im Normalfall lediglich 20 Prozent Anzahlung verlangen und eine Restzahlungsfrist von maximal 30 Tagen vor Abflug festlegen dürfen (BGH, Az.: X ZR 85/12), werden Kosten für Flugbuchungen sofort und in vollem Umfang fällig. Nach Auskunft der ARAG Experten zwingen die EU-Fluggastrechte Airlines, ihre Flugplanung einzuhalten. Daher muss Fluggästen auch kein Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt werden.
 Und da auch das Insolvenzrisiko von Airlines durch rigide Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen recht gering ist, kann man Passagieren eine frühzeitige Zahlung durchaus zumuten (BGH, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15).
Quelle: ARAG
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