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Vorlage der EU-Kommission zur Regelung des Internationalen Personaltransfers ohne Zusagen für berufstätige Ehepartner

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Die Vorlage der Europäischen Kommission für eine EURichtlinie, die die Einreise und Aufenthaltsberechtigung von firmenintern versetzten Mitarbeitern regelt, geht nicht auf die Belange von berufstätigen Ehepartnern und Lebensgefährten ein. Die Initiative der Kommission soll das Verfahren zum Erwerb der Arbeitserlaubnis vereinfachen, wenn internationale Firmen ihre Manager, Spezialisten und Nachwuchskräfte mit Hochschulabschluss nach Europa versetzen. Die Vorlagen erkennen zwar prinzipiell an, dass Familienmitglieder ein Recht haben, den Mitarbeiter zu begleiten, enthalten aber keine Regelungen, die den Lebenspartnern ein Recht auf Arbeitsgenehmigung einräumen, obwohl einzelne europäische Länder dies bereits gewähren.



Die Permits Foundation, eine internationale Stiftung, die sich für den Zugang zum Arbeitsmarkt für begleitende Lebenspartner einsetzt, wertet positiv, dass die Kommission die wirtschaftliche Bedeutung des innerbetrieblichen Personaltransfers anerkennt. Dass die Rechte der begleitenden Lebenspartner nicht bedacht werden, sieht die Organisation jedoch als verpasste Gelegenheit.

„Wenn der Lebensgefährte nicht arbeiten kann, nimmt der Mitarbeiter die Versetzung vielleicht nicht an, und seine Fachkompetenz geht dem Unternehmen verloren. Das ist nicht nur schlecht für das Unternehmen, sondern auch für die nationale und europäische Wirtschaft“, so Kathleen van der Wilk-Carlton, Vorstandsmitglied der Permits Foundation. „Wir sind davon ausgegangen, dass die EURichtlinie Lebenspartnern das Arbeiten erlauben würde, entsprechend der Blue Card Richtlinie für andere hoch qualifizierte Arbeitnehmer.“



Permits Foundation hat kürzlich die Ergebnisse einer weltweiten Lebenspartner-Befragung veröffentlicht, die belegen, dass die Mobilität von hoch qualifizierten Mitarbeitern beeinträchtigt wird, wenn der Lebenspartner nicht arbeiten darf. Etwa 22 Prozent der internationalen Mitarbeiter haben eine Versetzung abgelehnt und 7 Prozent haben einen Auslandseinsatz frühzeitig abgebrochen, weil die Karriereentwicklung des Lebensgefährten beeinträchtigt war. Fast 60 Prozent gaben an, dass sie in Zukunft wahrscheinlich keinen Arbeitsplatz akzeptieren würden, an dem der Lebenspartner keine Arbeitserlaubnis erhält.

Gill Gordon, Personaldirektor von Schlumberger Limited, weist darauf hin, dass Regierungen, die internationale Arbeitskräfte anwerben wollen, berücksichtigen sollten, dass qualifizierte Mitarbeiter auf eine freundliche Aufnahme in potenziellen Gastländern Wert legen. „Auch Ehepartner und Lebensgefährten sind oft hoch qualifiziert mit vielseitigem professionellen Know-how, von dem die nationalen Volkswirtschaften ebenfalls profitieren können, wenn sie Arbeitsgenehmigungen zulassen.“



Permits Foundation will sich nun beim Europarat und Parlament für eine Verbesserung der Bestimmungen einsetzen. „Arbeitsgenehmigungen für Lebenspartner sollten als Schlüsselelement einer modernen Migrationspolitik dazu beitragen, dass Europa ein bevorzugter Standort im internationalen Geschäftsleben ist“, so Kathleen van der Wilk-Carlton.