Start News Vorläufige Ergebnisse der Geschäftsreiseanalyse 2019

Vorläufige Ergebnisse der Geschäftsreiseanalyse 2019

144

Der bevorstehende Brexit wird sich nach Ansicht der Travel- und Mobilitätsmanager großer deutscher Unternehmen negativ auf die Geschäftsreisetätigkeit nach Großbritannien auswirken. Dies geht aus den ersten vorläufigen Ergebnissen der Geschäftsreiseanalyse 2019 hervor, die der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) in Frankfurt am Main präsentiert hat. Demnach rechnet rund ein Drittel der Befragten nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs mit einem Rückgang der Geschäftsreisen auf die Insel.
Weniger als die Hälfte der Travel Manager geht davon aus, dass die Zahl der Reisen auf dem derzeitigen Niveau verbleiben wird. Weitere 22 Prozent der Unternehmen mit Geschäftsreisen nach Großbritannien wissen die Folgen des Brexits derzeit noch nicht einzuschätzen. „Die Zahlen verdeutlichen, dass der Austritt Großbritanniens aus der EU auch am Geschäftsreisemarkt nicht spurlos vorbeigehen wird. Mit jedem weiteren Tag wird zudem das Szenario eines ungeordneten Brexits realistischer. Unternehmen mit engen Geschäftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich sollten angesichts des drohenden harten Brexit in jedem Fall auch das Travel Management in ihre Vorbereitungen einbeziehen, insbesondere wenn es um Datenschutz und Visafreiheit für EU-Bürger geht“, sagte VDR-Präsidiumsmitglied Christoph Carnier bei der Präsentation der Studienergebnisse.
EU-Meldepflicht und A1 derzeit größte bürokratische Hürden
Für mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen sind die Meldepflicht von Geschäftsreisenden in das EU- und EFTA-Ausland sowie der zu erbringende Nachweis der deutschen Sozialversicherung („A1-Bescheinigung“) die derzeit größten bürokratischen Hürden im Travel Management. „Die verschärften EU-Entsenderichtlinien stellen Unternehmen vor immense organisatorische Probleme und bedeuten insbesondere für den breit aufgestellten deutschen Mittelstand einen oftmals nicht zu stemmenden Zusatzaufwand. Wir benötigen hier dringend Vereinfachungen“, so Carnier. Die Zuständigkeiten für Einhaltung der EU-Richtlinien sind in Unternehmen unterschiedlich verteilt. In rund 40 Prozent der befragten Firmen ist es unter anderem die Personalabteilung, bei rund einem Fünftel sind die Reisenden selbst verantwortlich. Weitere 23 Prozent gaben an, die Zuständigkeit noch nicht abschließend geklärt zu haben. Das Travel Management kann bei diesem Thema nur selten federführend sein, was Carnier begrüßt: „Sozialversicherungsrechtliche Aspekte des Personalwesens sollten auch dort von den entsprechenden Experten bearbeitet werden, um Fehler zu vermeiden.“
Digitalisierung noch nicht überall angekommen / Bürokratieabbau vorantreiben
Mit der fortschreitenden Digitalisierung geht seit über einem Jahrzehnt auch der Wunsch vieler Travel Manager einher, sämtliche Geschäftsreiseprozesse, intern wie extern, elektronisch abbilden zu können. Die Reisebuchung erfolgt in 60 Prozent der befragten Großunternehmen inzwischen komplett digital. Bei der Reiseplanung und -genehmigung sowie der Reisekostenabrechnung ist in vielen Unternehmen noch deutlich mehr Papier im Einsatz. Eine geringe Anzahl der befragten Firmen arbeitet sogar noch immer vollständig papierbasiert. „Viele externe Geschäftsreiseprozesse wie etwa die Meldepflicht für Hotelgäste könnten digitalisiert und damit entbürokratisiert werden. Der VDR fordert bereits seit vielen Jahren, den Bürokratieabbau voranzutreiben. Einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung ist die Politik mit der Anhebung der umsatzsteuerlichen Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen bereits gegangen, was wir ausdrücklich begrüßen“, sagte Carnier. Bereits 37 Prozent der Großunternehmen machen von der Möglichkeit Gebrauch, Rechnungen bis zu einem Betrag von 250 Euro nach vereinfachten Vorschriften zu verbuchen.
Kosteneinsparungen und bessere Compliance durch Künstliche Intelligenz (KI)
Die Travel Manager großer Firmen werden in den kommenden fünf Jahren zunehmend Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, um ihre unternehmensinternen Prozesse zu vereinfa-chen. Den größten Nutzen sehen sie darin, Kosten einzusparen (59 Prozent Zustimmung) und die Rate der Richtlinieneinhaltung (Compliance) zu erhöhen (62 Prozent Zustimmung). Arbeitsplätze im betrieblichen Mobilitätsmanagement sind nach mehrheitlicher Ansicht der Befragten durch den Einsatz künstlicher Intelligenz aber nicht gefährdet.
Reisevermeidung, Dienstwagen und Bleisure Travel steigern Arbeitgeberattraktivität
Im Wettbewerb um gut ausgebildete Nachwuchstalente müssen Unternehmen angesichts großer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt zunehmend Maßnahmen ergreifen, um die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. Auch das Travel Management kann hierzu seinen Beitrag leisten. Als wichtigstes Instrument sehen die Befragten dabei das Angebot, vermeidbare Dienstreisen durch Video-, Web- oder Telefonkonferenzen zu ersetzen. Rund 80 Prozent der Firmen, in denen das Travel Management bereits jetzt Maßnahmen zur Arbeitgeberattraktivität trifft, gewähren zudem ein Dienstfahrzeug als Gehaltsbestandteil oder planen dies in Zukunft. Auch die Möglichkeit, Geschäftsreise und Privataufenthalt miteinander zu kombinieren („Bleisure Travel“, abgeleitet aus „Business“ und „Leisure“), spielt eine wichtige Rolle.
Akzeptanz von Sharing-Economy-Angeboten wächst
Deutlich im Aufwind befinden sich Sharing-Economy-Angebote. Inzwischen erlauben 47 Prozent der befragten deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern, Übernachtungen über ein Sharing-Economy-Portal zu buchen. Das sind 14 Prozentpunkte mehr als noch vor einem Jahr. Auch die Akzeptanz von Car Sharing wächst: Gestatteten 2018 noch 55 Prozent der größten Unternehmen entsprechende Angebote zu nutzen, so sind es in diesem Jahr bereits 63 Prozent. In den vergangenen Jahren hatten vor allem sicherheits- und versicherungstechnische Bedenken zu einer mehrheitlichen Ablehnung von Sharing-Economy-Angeboten durch die Geschäftsreiseverantwortlichen geführt. Bei Fahrdiensten bleiben die Firmen nach wie vor eher zurückhaltend. „Für die Unternehmen wird auch in Zukunft wichtig bleiben, dass die Sicherheit der Reisenden gewährleistet ist. Hier sehen wir bei Sharing-Angeboten noch immer Nachholbedarf“, ergänzte Carnier.
Die Daten in dieser Mitteilung beziehen sich auf die Angaben von Mobilitätsverantwortlichen aus Unternehmen mit mehr als 1.500 Mitarbeitern, die zu Beginn des Jahres 2019 befragt wurden. Die vollständige VDR-Geschäftsreiseanalyse mit den endgültigen Ergebnissen wird im Juni 2019 vorgestellt und unter www.geschaeftsreiseanalyse.de veröffentlicht.
Hier geht es zur aktuellen Geschäftsreiseanalyse
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR)