
Das US-Außenministerium bereitet gemeinsam mit dem Department of Homeland Security (DHS) die Aufhebung von B1- und B2-Visa ausländischer Staatsangehöriger vor, die zunächst als vorübergehende Besucher in die USA eingereist und anschließend einen Asylantrag gestellt haben. Nach Unterlagen des Außenministeriums könnten bis zu 200.000 Visa betroffen sein, die zwischen 2016 und 2026 ausgestellt wurden. Die Behörde bestätigte das Verfahren, nicht jedoch diese Zahl. Die Aufhebungen sollen schrittweise erfolgen.
Für Geschäftsreisende sind vor allem B1- und kombinierte B1/B2-Visa relevant. B1-Visa erlauben unter anderem Geschäftsreisen zu Meetings, Konferenzen und anderen zulässigen geschäftlichen Aktivitäten. Die geplante Überprüfung betrifft Visa-Inhaber, die in den USA Asyl beantragt haben oder deren Asylverfahren noch läuft.
Ein Visumwiderruf führt laut US-Behörden nicht automatisch zu einer sofortigen Abschiebung. Personen mit laufendem Asylverfahren können ihren Aufenthalt unter einem anderen Einwanderungsstatus fortsetzen, verlieren jedoch ihren bisherigen B1- oder B2-Visastatus.
Hintergrund ist die Vorgabe, dass Inhaber eines Besuchervisums lediglich vorübergehend in die USA reisen und anschließend wieder ausreisen müssen. Aktuelle Antragsteller werden ausdrücklich gefragt, ob sie beabsichtigen, in den USA Asyl zu beantragen.
Die Maßnahme ist Teil der verschärften Visa- und Einwanderungspolitik der zweiten Trump-Regierung. Das Außenministerium teilte Anfang August 2026 mit, dass seit Beginn der Amtszeit bereits mehr als 175.000 Visa widerrufen worden seien – unter anderem wegen Straftaten oder anderer Verstöße gegen die Voraussetzungen.
Für Unternehmen und Geschäftsreisende bedeutet die Entwicklung, dass die Gültigkeit bestehender Visa stärker überprüft wird. Wer ein B1/B2-Visum besitzt, sollte daher insbesondere darauf achten, dass der eigene Aufenthaltszweck weiterhin den Visabedingungen entspricht. Die endgültige Zahl der betroffenen Visa ist noch offen; die geplanten Maßnahmen könnten zudem noch geändert oder rechtlich angefochten werden.
Bild: Pixabay
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