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US-Produkthaftungsklagen verblüffen die europäische Öffentlichkeit

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Ob fehlerhafte Implantate, defekte Reifen, gesundheitsschädigende Baumaterialien oder der oft zitierte (wenn auch fiktive) Fall des Hundes in der Mikrowelle: Immer wieder wird von spektakulären Klagen wegen fehlerhafter Produkte in den USA berichtet. Herstellern und Händlern aus dem Ausland ist das Produkthaftungsrecht in den USA zweifellos ein unergründliches Rätsel. Licht in dieses Dunkel bringt das USAforum in seinem etablierten Seminar „Produkthaftung in den USA“. Die Referenten der Veranstaltung sind erfahrene US-Rechtsexperten und versierte Industriepraktiker, die den Teilnehmern praxisorientiert und mit einem hohen Maß an Interaktivität ihr Wissen vermitteln.

„Trotz der Attraktivität des amerikanischen Marktes schrecken die Risiken eines Prozesses oder einer Schadensersatzforderung ausländische Investoren ab“, erläutert Geschäftsführer Bernd K. Zeutschel. Das finanzielle Wagnis für Hersteller und Händler ist hoch. Die amerikanischen Anwälte sind, angespornt durch die Aussicht, Erfolgshonorare in Höhe von bis zu 50% der zugesprochenen Entschädigungssumme zu erhalten, bestens organisiert und ehrgeizig, ihre Fälle zu gewinnen. „Nur selten sind europäische Unternehmen ausreichend auf Produkthaftungsfälle in den USA vorbereitet“, folgert der Auslandsexperte.

Es stellt sich die Frage, ob der deutsche Hersteller Maßnahmen ergreifen kann, um dieses Risiko bestmöglich unter Kontrolle zu bekommen. Die klare Antwort des Seminarveranstalters ist „Ja“. Wenn auch Klagen nicht immer zu vermeiden sind, gibt es doch Mittel, das Haftungsrisiko und insbesondere den damit verbundenen wirtschaftlichen Aufwand zu begrenzen. Für das USAforum ist die Grundlage des Erfolgs in der Prävention vor kostspieligen Schadensersatzklagen zu finden. Dementsprechend werden den Teilnehmern von „Produkthaftung in den USA“ effektive Maßnahmen für eine Minderung des Haftungsrisikos durch ein gezieltes Risikomanagement vermittelt. „Ein durchdachtes Risikomanagement-Programm wird die Gefahren mittel- und langfristig kalkulierbarer machen“, so die Überzeugung des Veranstalters.

Sollte es trotz aller Präventionsmaßnahmen zur Klage kommen, bedeutet dies jedoch nicht notwendigerweise auch den anschließenden Gerichtsprozess. Denn nur die wenigsten Produkthaftungsfälle landen vor dem Richter, mehr als 90% der Fälle enden in einem außergerichtlichen Vergleich. Das Seminar „Produkthaftung in den USA“ zielt deshalb auf die Vermittlung von wirksamen Verteidigungsstrategien ab, um die finanziellen Forderungen so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus wird ein Leitfaden für den Schadensfall vermittelt, falls es tatsächlich zu einem Gerichtsprozess kommen sollte. Auf diese Weise lernen die Teilnehmer, ihr Unternehmen gegen einen Produkthaftungsfall wirksam und nachhaltig zu schützen.



„Produkthaftung in den USA“ ist ein Seminar des seit 15 Jahren erfolgreich etablierten USAforums, das seit einigen Jahren ein Geschäftsbereich der Holding Global Competence Forum GmbH ist. Das USAforum präsentiert zweimal jährlich eine einwöchige Veranstaltungsreihe zu aktuellen und wirtschaftsrelevanten US-Themen. Ein aus US-Praktikern bestehender Expertenrat gewährleistet einen hohen Praxisbezug aller Seminare.

Die nächsten Seminare „Produkthaftung in den USA“ finden am 08. Oktober 2009 in Frankfurt und am 04. März 2010 in Stuttgart statt. Das Seminarprogramm ist
im Internet unter http://www.usaforum.de/seminar/30/de/ausblenden$sid,61/seminare-details.html abrufbar. Aufgrund limitierter Teilnehmerzahlen empfiehlt der Veranstalter eine frühzeitige Buchung.

www.usaforum.com

1 Kommentar

  1. Solche Beratungen sind insbesondere für deutsche Unternehmen, die auf den US-Markt tätig sind oder sein wollen, aufjedenfall ein muss. Auf „den Punkt“ gebracht (wie auch im Artikel beschrieben) führen meiner Meinung nach insbesondere die zwei folgenden Faktoren dazu, dass im Bereich der Produkthaftung in den USA so viel Aktivität herrscht:
    -Die Urteile werden in den USA durch eine „Laienjury“ gefällt, wodurch sich hohe Abweichungen im Vergleich zum deutschen Rechtssystem ergeben können, wo ein ausgebildeter Richter dieses fällt. Diese Juri ist eventuell ja „ausländischen“ Firmen grundsätzlich nicht so wohlgesonnen wie US-Firmen
    -Die im Artikel genannte große finanzielle Beteiligung der US-Anwälte: Hier braucht ein Anwalt bei 50% Beteiligung an der Schadenssumme im Extremfall wirklich „nur“ einen großen gewonnenen Prozess und muss sein Leben lang nicht mehr arbeiten.

  2. Ein gelungener Artikel ! Aus meinen eigenen Erfahrungen bei der rechtlichen Beratung und Betreuung von deutschen Unternehmen in den USA, kann ich nur zustimmen: Durch eine effektive rechtliche Beratung lässt sich das Risiko für Firmen in Punkto Produkthaftung stark verringern. Ohne eine solche sollte man in den USA keine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen, da die Rechtsprechung im Vergleich zur europäischen stark abweicht.