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Unternehmen droht eine Kostenlawine und mehr Aufwand

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Die geplante Senkung des Steuersatzes für Hotelleistungen ab dem 1. Januar 2010 auf 7 Prozent entpuppt sich mehr und mehr als Bärendienst für alle Beteiligten. Denn was für die Hotellerie gut gemeint war, wird absehbar zum Rohrkrepierer. Betroffen ist die gesamte Wirtschaft.

Worum geht es? So gut wie immer werden Hotelverträge von Unternehmen brutto verhandelt, d.h. einschließlich Mehrwertsteuer. Durch die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes erhöhen sich ohne Anpassung des Vertrages die für Unternehmen relevanten Nettokosten um 12%.

Weiterhin werden die Steuerermäßigung diejenigen Leistungen ausnehmen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen. Dazu zählen unter anderem die Überlassung von Tagungsräumen, Catering und Frühstück, Telefon und Internet, Bezahlfernsehen, Minibar, Wellness-Angebote sowie sonstige Pauschalen, auch wenn diese „eigentlich“ mit dem Zimmerpreis abgegolten sind.

In der Praxis bedeutet das viel Streit um Abgrenzungsfragen, erhöhter laufender Informationsbedarf, zusätzlicher Aufwand in der Reisekostenabrechnung, permanenter Nachbesserungsaufwand bei Rechnungen, generell eine Komplizierung betrieblicher Abläufe und eine enorme Mehrbelastungen bei den Prozesskosten.

In der Reisekostenabrechnung muss der Aufwand für das Hotelfrühstück künftig in voller Höhe abgezogen werden. Bisher wurde dies durch den „Sachbezugswert“ gedeckelt. Da die Verpflegungspauschale seit Jahren unrealistisch niedrig ist, werden Geschäftsreisende somit für das Frühstück deutlich mehr zur Kasse gebeten. Bei teilweise utopischen Frühstückspreisen wird mancher Reisende eher zum Kiosk an der Ecke gehen oder seinen Arbeitstag mit leerem Magen beginnen.

Die Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie ist alles in allem eine katastrophale Verschlimmbesserung. Anstelle einer dringend notwendigen Gesamtreform des Umsatzsteuerrechts, wie von den Spitzenverbänden der Wirtschaft gefordert, wird mit dieser Gesetzesinitiative Klientelpolitik zu Lasten der Unternehmen und somit für einen der Hauptumsatzträger der Hotellerie verfolgt.

Aber auch die Hotellerie wird durch die in den parlamentarischen Gremien durchgepeitschte Neuregelung vor massive Probleme gestellt werden. In Zukunft werden sich viele Hoteliers fragen, wie sie denn eine Teilleistung innerhalb des Gesamtpaketes „Übernachtung“ bewerten müssen und somit der richtigen Mehrwertsteuer unterwerfen.

Auch das Inklusivpaket, wie z.B. die kostenfreie Flasche Wasser im Zimmerpreis, birgt den Sprengstoff für so manche unerfreuliche Diskussion mit dem Finanzamt – von der Problematik des geldwerten Vorteiles einmal ganz abgesehen.

„Um so unverständlicher ist“, so Jürgen Schaefer, Geschäftsführer der schaefer mobility group GmbH in Bonn, „dass Fachverbände der Reisewirtschaft sich bemühen, diese Reform schön zu reden, wobei die Probleme offen auf dem Tisch liegen.“

Unternehmen und öffentlichen Einrichtung kann daher nur dringend geraten werden, zeitnah bestehende Verträge nachzuverhandeln bzw. entsprechende Volumensteuerung auf Hotels vorzunehmen, die den sich abzeichnenden Ertragsvorteil nicht zum Nachteil ihrer Geschäftsreisekunden nutzen und somit Fair Play in ihrem Verhältnis zu Kunden pflegen.

Und noch eins: Die meisten Verträge mit Hotels sehen eine optionale Preisanpassung seitens der Hotels vor, sollte sich der Mehrwertsteuersatz erhöhen. Umso eher kann und muss von der Hotellerie erwartet werden, dass diese Klausel auch im Falle einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes, wie jetzt absehbar ist, angewendet wird – zu Gunsten der Kunden.

www.mobility-group.de