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Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten ab 2015

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Am 16.12.2014 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab 2015, berichtet der Reisekosten-Blog.
Wenn der Arbeitgeber danach arbeitstäglich Mahlzeiten unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgibt, sind diese mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.
Dies gilt nun ab 01.01.2014 gem. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.
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