Start News Über die Vereinfachung der Visaformalitäten bei der Einreise in die Republik Belarus

Über die Vereinfachung der Visaformalitäten bei der Einreise in die Republik Belarus

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Ab 1. Oktober 2004 werden neue Visabestimmungen für die Bürger mehrerer europäischer Länder eingeführt, die Belarus besuchen möchten.

Bei der Neuregelung geht es um eine einseitige Vereinfachung der Visaformalitäten für Staatsangehörige von Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Italien, Irland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Tschechien, Schweden, Estland, Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und Kroatien (für Großbritannien, Ungarn und die Slowakei gelten diese Bestimmungen bereits seit 01.August 2003).

Gemäß neuen Bestimmungen kann für Staatsangehörige der o.g. Länder ein Geschäfts- oder Besuchervisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ohne Vorlage einer bisher erforderlichen Einladung erteilt werden. Das Visum kann ausgestellt werden, nachdem der Antragsteller das Visumantragsformular ausgefüllt und darin genauen Reisezweck, vollständige Bezeichnung (Name) und Anschrift der einladenden belarussischen juristischen (natürlichen) Person sowie vorgesehene Wohnadresse in Belarus angegeben hat.

Die Belarussische Seite betrachtet diese einseitige Maßnahme als Geste des guten Willens, die dazu berufen ist, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen Belarus und anderen europäischen Ländern anzuregen und zwischenmenschliche Kontakte zu fördern.

Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland

www.belarus-botschaft.de