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Trotz umfassender Gesetzesreformen ist die Rechtslage in China für europäische Investoren weiterhin ein großer Unsicherheitsfaktor

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Seit dem Beitritt zur WTO wurde in China ein umfassender Reformprozess des Rechtssystems eingeleitet. Als Folge haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Investoren in den letzten Jahren wesentlich verbessert, immer mehr ausländische Unternehmen wagen den Schritt auf den chinesischen Markt. „Doch die Tücken der chinesischen Rechtsgestaltung zählen für ausländische Investoren immer noch zu den schwerwiegendsten Unsicherheitsfaktoren auf dem Weg ins China-Engagement“, weiß Bernd K. Zeutschel, Geschäftsführer des Premium-Seminarveranstalters CHINAforum, einem Geschäftsbereich der Global Competence Forum GmbH.

Um den Firmen zu helfen, Licht ins Dunkel des chinesischen Rechtsdschungels zu bringen, hat das CHINAforum die Veranstaltung „CHINESISCHES RECHT FÜR GESCHÄFTSLEUTE“ konzipiert. Das neue Fachseminar bietet europäischen Unternehmen eine ideale Basis für einen praxisorientierten Überblick über die relevanten Bereiche der chinesischen Rechtssprechung. „Denn trotz vielfältiger Fortschritte bedarf das chinesische Rechtssystem noch zahlreicher Verbesserungen“, erläutert Bernd K. Zeutschel. „Wer die Schwächen und Besonderheiten falsch einschätzt, den kommen die Konsequenzen oft teuer zu stehen.“ Häufig sind chinesische Gesetze ungenau und widersprüchlich formuliert oder lassen große Spielräume für die Auslegung zu. Für eine Reihe von in Europa klar geregelten Rechtsgebieten existiert in China kein nationales Recht, sondern lediglich vereinzelte oder gar keine Regelungen.

Die ohnehin schon große rechtliche Herausforderung wird zusätzlich durch die sich ständig ändernde Gesetzeslage erschwert. Zudem unterscheiden sich die chinesischen Rechtsvorstellungen entscheidend von dem westlich geprägten Rechtsverständnis. Unterschiedliche Geschäftsgebräuche wie die chinesische „Unart“, Verträge nach Abschluss nachzuverhandeln, oder die Angst, wertvolles Know-how beim Transfer nicht ausreichend schützen zu können, lassen die Investoren oft ins Zaudern geraten. Eine umfassende Kenntnis der Rechtsgebräuche und der aktuellen Entwicklungen ist daher Grundlage für jede erfolgreiche Marktpräsenz in China. „CHINESISCHES RECHT FÜR GESCHÄFTSLEUTE“ ist speziell auf die rechtlichen Problemquellen deutschsprachiger Geschäftsleute in China zugeschnitten. Zu den Seminarinhalten zählen unter anderem die richtige Wahl der Gesellschaftsform, die Möglichkeiten des Eigentumserwerbs in China und sowie Tipps zur Rechtsdurchsetzung. Weitere Schwerpunkte sind die erfolgreiche Verhandlung und die richtige Gestaltung von Verträgen. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf den Schutz vor Marken- und Produktpiraterie in China gelegt. Auf diese Weise wird praxisorientiert das notwendige Fachwissen vermittelt, um die rechtlichen Risiken des China-Engagements zu minimieren und dadurch wirtschaftlich erfolgreicher zu agieren.

Bei Interesse an „CHINESISCHES RECHT FÜR GESCHÄFTSLEUTE“ sind nachfolgend die nächsten Termine und Veranstaltungsorte genannt: 09. November 2005 in Karlsruhe und 27. April 2006 in München. Das ausführliche Seminarprogramm ist unter http://www.chinaforum.de/broschure_CNRC.pdf im Internet aufrufbar. Aufgrund limitierter Teilnehmerzahlen empfiehlt der Veranstalter eine frühzeitige Buchung des Seminars.

Zum Veranstalter: CHINAforum ist ein Geschäftsbereich der Global Competence Forum GmbH und spezialisiert auf die Engagements europäischer Unternehmen in China. Weitere Informationen sind erhältlich bei CHINAforum, Schlossbergstraße 10, D-72070 Tübingen, Tel. +49 7071 55970, Fax +49 7071 559730, www.chinaforum.de, mailto:info@chinaforum.de. Kürzlich wurde auch eine Dependance in Österreich eröffnet, wo CHINAforum unter folgender Adresse zu erreichen ist: Mariahilferstraße 123/3, 1060 Wien, Tel. +43 1 59999259,
Fax +43 1 59999260, http://www.chinaforum.at , mailto:info@chinaforum.at .