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Staat will beim Catering im Flugzeug kassieren

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Fluglinien müssen für an Bord verkaufte Getränke und Speisen bisher keine Mehrwertsteuer zahlen. Das soll sich zumindest in Deutschland ab Januar 2010 ändern. Betroffen wären alle von der Bundesrepublik ausgehenden Flüge deutscher Fluggesellschaften. Hereinkommende Flüge wären auch in Zukunft von der Besteuerung ausgenommen.

Deutschland wäre europaweit das erste Land, das die EU-Richtlinie 2006/112/EG umsetzt. Für die Besteuerung gilt der Abflugsort. Startet der Flieger in Frankfurt mit Richtung New York oder London, fällt die deutsche Mehrwertsteuer an. Beim Flug in umgekehrter Richtung muss nichts versteuert werden. Im Klartext: Deutscher Flugverkehr soll ab Jahrsbeginn durch die deutsche Finanzverwaltung benachteiligt werden. Ausländische Wettbewerber sollen generell nicht der neuen Steuerpflicht unterliegen.

Quelle: dmm.travel