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Spitzenverbände fordern Anwenderhinweis zur gesenkten Mehrwertsteuer für Hotels

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Acht deutsche Spitzenverbände haben sich in der Diskussion um die reduzierte Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen mit ihren Vorschlägen an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt. Die Forderungen decken sich mit denen des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR).

Die Runde der Spitzenverbände wird vertreten durch den Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), den Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), den Handelsverband Deutschland – Der Einzelhandel (HDE) sowie durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH).



Das Schreiben appelliert an das BMF, mit einer Handlungsanweisung für Arbeitgeber zeitnah auf die Probleme zu reagieren, die durch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Übernachtungs- und Nebenleistungen wie Frühstück oder W-LAN auf deutsche Unternehmen zukommen. „Die Unternehmen brauchen jetzt einen praxisorientierten Anwenderhinweis, um ihren Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Mehrkosten zu minimieren. Der ganze Prozess – von der Buchung bis zur Reisekostenabrechnung – muss deutschlandweit einheitlich geregelt sein, so dass sich die Unternehmen bei der Abrechnung von Geschäftsreisen wieder sicher fühlen“, so Dirk Gerdom, Präsident des deutschen GeschäftsreiseVerbands VDR.

Erster Vorschlag der Spitzenverbände: die sogenannte „Vereinfachungsregelung“ weiter gelten zu lassen. Diese Regelung kommt zum Tragen, wenn Leistungen, die nach dem Normalsatz besteuert werden (z.B. Frühstück und Internetnutzung) in der Hotelrechnung zusammengefasst werden. Werden dieses „Business Package“ und der Übernachtungsanteil getrennt ausgewiesen, ist der vereinfachte Abzug des Pauschbetrages für das Frühstück weiterhin möglich. „Wenn das BMF die Vereinfachungsregelung weiterhin gelten lässt, erleichtert das enorm die internen Prozesse. Über die Reisekostenabrechnung wäre es den Unternehmen dann möglich, ihren Geschäftsreisenden die Frühstückskosten unter Abzug des Pauschbetrages zu erstatten“, erläutert Gerdom die Vorteile auf Unternehmensseite.
Ein zweiter Vorschlag zielt darauf ab, die Arbeitgeberveranlassung zu vereinfachen. Um das Frühstück mit dem jeweils gültigen Sachbezugswert bemessen zu können, müssen nach derzeitigem Stand bestimmte Bedingungen bei der Bestellung erfüllt werden. So muss das Unternehmen die Leistungen per Fax oder als ausgedruckte E-Mail beim Hotel schriftlich bestellen, damit die Leistung als „vom Arbeitgeber veranlasst“ gilt. Dabei reicht es nicht, wenn das Hotel die Bestellung schriftlich bestätigt. „Dieses Vorgehen ist nicht praxisnah und bedeutet zusätzliche Kosten für die Unternehmen. Es muss ausreichen, wenn die Bestellung im Namen des Unternehmens erfolgt, auch wenn der Reisende die Leistung selbst bucht“, so VDR-Präsident Gerdom.

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