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Schlichtungsstelle Mobilität begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Fluggastrechten

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Die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Entschädigungsregelungen im Flugverkehr. *Jetzt haben Fluggäste Sicherheit, dass ihnen eine angemessene Entschädigung zusteht, falls ihr Flug storniert wird. Das bedeutet besseren Verbraucherschutz für die Reisenden und kurbelt den Qualitätswettbewerb der Unternehmen an‘, lobt VCD-Bundesgeschäftsführer René Waßmer das Urteil.

Die Entscheidung des EuGH sichere zudem einen wichtigen Teil der Arbeitsgrundlage, auf dem die Arbeit der Schlichtungsstelle Mobilität in Streitfällen im Flugverkehr basiere. Der EuGH hatte gestern den Einspruch der Fluggesellschaften gegen die seit Februar 2005 geltende EU-Verordnung über Entschädigungen für Fluggäste im Falle der Verspätung oder Annullierung von Flügen abgelehnt. Nach Ansicht der Richter verstoße die Regelung weder gegen internationale Übereinkommen noch seien die festgesetzten Ansprüche übertrieben hoch.

Aus Sicht der Schlichterinnen und Schlichter beim VCD ist es erfreulich, dass die EU-Verordnung nun auf höchster europarechtlicher Ebene bestätigt wurde. Damit seien alle Vorbehalte und Zweifel sowohl der großen Fluggesellschaften als auch der Low-Cost-Airlines ausgeräumt.

Birgit Zandke-Schaffhäuser, Projektleiterin bei der Schlichtungsstelle Mobilität: *Dieses Urteil ist auch ein klares Signal an alle Fluggesellschaften, die sich bisher zögerlich oder ablehnend gegenüber außergerichtlicher Schlichtung verhalten haben. Das Argument der vermeintlichen Rechtsunsicherheit können sie nicht mehr anführen. Spätestens jetzt müssen sich die Unternehmen mit allen Facetten der Kundenrechte auseinandersetzen.‘

In Streitfällen mit Verkehrsunternehmen können sich Fernverkehrsreisende an die Schlichtungsstelle Mobilität wenden. Einzige Voraussetzung ist, dass sie sich zunächst beim Unternehmen selbst beschwert haben. Falls sie dort erfolglos oder mit dem Ergebnis unzufrieden sind, untersuchen die SchlichterInnen beim VCD den Fall und arbeiten kostenlos an einer einvernehmlichen Lösung. Behandelt werden alle Probleme rund um die Reise, so z.B. im Zusammenhang mit Verspätung, Ausfall, Tarifen, Platzkontingenten, Service, Behindertengerechtigkeit, Beschwerdemanagement etc.

Die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD ist ein Pilotprojekt des Bundesverbraucherministeriums (BMELV) und wird zunächst über drei Jahre vom Ministerium finanziert.

Kontaktdaten: Schlichtungsstelle Mobilität, Postfach 61 02 49, 10923 Berlin,
Tel: 030/469970-0 (Montag bis Freitag 9 bis 14 Uhr), Fax: 030/469970-10,
E-Mail: schlichtungsstelle@vcd.org Internet: www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org