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Reiseländer für die besondere Sicherheitsmaßnahmen gelten

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Besondere Ereignisse – besondere Maßnahmen: Für die Nationen dieser Welt drückt der sogenannte Ausnahmezustand aus, dass sich ein Land akut in seiner Sicherheit bedroht fühlt. Erst vor wenigen Tagen hatte das nordafrikanische Tunesien diesen aufgrund von wiederholten Terroranschlägen der vergangenen Jahre erneut verlängert. Das Tübinger Unternehmen A3M, spezialisiert auf Krisenwarnung für Reiseveranstalter und Unternehmen, hat dies zum Anlass genommen, das Phänomen Ausnahmezustand zu skizzieren und zu untersuchen, für welche Reiseländer dies derzeit Auswirkungen hat.
Neben Tunesien befindet sich auch Ägypten nach der Serie von entsprechenden Ereignissen nach wie vor im Ausnahmezustand. Die Türkei hat ihn seit dem Putschversuch im Sommer 2016 ebenfalls immer wieder verlängert. Relativ neu hinzu kamen die Malediven, die den Ausnahmezustand aufgrund von politischen Unruhen in der Hauptstadt Male ausriefen.
In Europa hatte Frankreich unter Präsident Hollande nach den Anschlägen von November 2015 in Paris besondere Sicherheitsmaßnahmen verhängt. Nach mehrmaliger Verlängerung wandelte das Land unter dem neuen Präsidenten Macron den Ausnahmezustand in ein Anti-Terrorgesetz um. Darüber hinaus verzeichnete A3M in seiner Ereignis-Datenbank kürzlich weitere Länder in entsprechenden Situationen. Diese waren jedoch größtenteils von akuten und oftmals nicht lang anhaltenden Ereignissen ausgelöst. In Paraguay sorgten zum Beispiel Überschwemmungen dafür – ebenso in Provinzen Argentiniens und Gemeinden Boliviens. In Jamaika waren kriminelle Zwischenfälle in Saint James Parish kürzlich dafür verantwortlich, in Tonga der jüngste Zyklon Gita.
Für die einzelnen Länder hat der Ausnahmezustand, der auch unter anderen Begriffen geführt wird, unterschiedliche Auswirkungen. So ermöglicht er in der Regel eine leichtere Strafverfolgung, Durchsuchungsmaßnahmen von Häusern Terrorverdächtiger oder auch Ausweiskontrollen innerhalb des Schengenraums wie im Falle von Frankreich.
Für Reisende, so das Tübinger Unternehmen, habe der Ausnahmezustand sehr unterschiedliche Auswirkungen. Auf den Malediven betreffe eine entsprechende Reisewarnung ausschließlich die Hauptstadt und nicht die Resort-Inseln. Bei Ägypten, Tunesien und der Türkei sei es prinzipiell ratsam, vor der Reise Quellen wie das Auswärtige Amt zu konsultieren. „Maximale Sicherheit bringt Urlaubern die klassische Pauschalreise der namhaften Veranstalter wie TUI, Thomas Cook, Dertour oder FTI“, so A3M-Geschäftsführer Tom Dillon. „Sie sind in puncto Krise optimal aufgestellt und verfügen laufend über die aktuellsten Informationen.“
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