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Rauchverbot am Dortmund Airport

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Auch am Dortmund Airport wurde das neue Nichtraucherschutzgesetz mit dem 01. Januar 2008 umgesetzt. Seit dem ist im gesamten Terminalgebäude das Rauchen untersagt, künftig wird nur noch vor dem Terminalgebäude geraucht werden.

Am 19. Dezember hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass in allen öffentlichen Einrichtungen, so auch den NRW-Flughäfen, in allen öffentlich zugänglichen Bereichen ab 01.01.2008 ein absolutes Rauchverbot gilt.

Am Dortmund Airport bedeutet dies, dass nur noch vor den Terminaleingängen das Rauchen gestattet ist. Die Einrichtung von separaten Raucherräumen ist am Dortmund Airport aus räumlichen Gründen nicht möglich.

Der Flughafen richtet sich auf die neuen Gegebenheiten mit zusätzlichen Hinweisschildern ein und hat das Personal angewiesen, zukünftig noch verstärkt auf den Nichtraucherschutz zu achten.

www.flughafen-dortmund.de