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Pendlerpauschale verfassungswidrig

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Soeben hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet, dass der Paragraf 9, Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist. Das heißt, die seit 1. Januar 2007 geltende Neuregelung der Bundesregierung zur Pendlerpauschale ist unwirksam. Die Bundesregierung muss jetzt eine verfassungskonforme Neuregelung vorlegen.

Zum Ausgang des Verfahrens äußert sich der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt
Prof. Gerhard Geckle: „Ich freue mich über dieses klare Signal aus Karlsruhe. Hoffentlich wird die Entscheidung zu einem Konjunktur-Programm für viele Arbeitnehmer, die tagtäglich mit hohen Benzinkosten oder Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz gelangen.“

Hintergrundinformationen und Interviews mit dem Verfahrensbevollmächtigten Prof. Gerhard Geckle in Kürze auf dem Steuerportal der Haufe Mediengruppe unter

www.haufe.de/steuern