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Nichtraucherschutzgesetz umgesetzt

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Ab heute, dem 1. August 2007 ist der Flughafen Stuttgart komplett rauchfrei. Das Nichtraucherschutzgesetz gilt in Baden-Württemberg für alle öffentlichen Einrichtungen und damit auch für den Landesflughafen. Der gesamte Flughafenbereich ist ab jetzt rauchfreie Zone, auch in den Gastronomiebetrieben in den Terminals, in denen Rauchen bislang noch erlaubt war.


Bereits seit langem war das Rauchen auf der An- und Abflugebene und im Sicherheitsbereich untersagt. Besucher und Passagiere können weiterhin vor den Terminals rauchen, dort sind Abfalleimer mit Aschenbechern aufgestellt.

www.flughafen-stuttgart.de