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Neuer Service am Flughafen Düsseldorf International für Passagiere, die visumfrei in die Vereinigten Staaten reisen

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Die Vereinigten Staaten verändern in der kommenden Woche ihre Einreisebestimmungen für Geschäftsreisende und Touristen. Internationale Passagiere, die beabsichtigen, im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen dorthin zu fliegen, müssen dann eine spezielle Einreisegenehmigung des Heimatschutzministeriums in Washington beantragen. Den Fluggästen stehen am Düsseldorfer Airport dafür ab Montag, 12. Januar, insgesamt 14 Computer kostenlos zur Verfügung, auf denen direkt die entsprechende Internetseite des Ministeriums aufgeschaltete ist. Die Computer werden sich sowohl im Zentralgebäude als auch in den Flugsteigen befinden.

„Wir bieten diesen neuen Service für eine Übergangszeit von sechs Monaten an, um den Passagieren, die nicht über diese Information verfügen, noch eine kurzfristige Beantragungsmöglichkeit der Einreisegenehmigung am Flughafen zu ermöglichen“, sagt Heinz-Willi Verbocket, Leiter des Bereiches Operation am Düsseldorfer Airport.



Die neue Regelung gilt für Staatsangehörige aus Ländern des so genannten „Visa Waiver Program“, die für Reisen bis zu 90 Tagen kein Visum benötigen – Deutschland zählt auch dazu. Fortan müssen Geschäftsreisende und Touristen auf der Internetseite des Ministeriums unter https://esta.cbp.dhs.gov ein Formular ausfüllen. Es handelt sich im Wesentlichen um dieselben Informationen, die bisher auf einem (grünen) Einreiseformular angegeben werden mussten, das auf Flügen vor der Landung verteilt wurde.



Die Erlaubnis wird auf der Internetseite des Ministeriums umgehend nach der Eingabe der Daten erteilt („Authorization Approved“), so dass eine Anmeldung noch am Flughafen möglich ist. Wer abgelehnt wird („Travel Not Authorized“) muss bei der amerikanischen Botschaft oder einem Konsulat ein Visum beantragen. In jenen Fällen, in denen nicht sofort eine Entscheidung getroffen wird („Authorization Pending“), erhält der Reisende innerhalb der nächsten 72 Stunden einen abschließenden Bescheid, der auf der Internetseite eingesehen werden kann.



www.dus-int.de