Start News Neue Verkehrsbestimmungen in Luxemburg

Neue Verkehrsbestimmungen in Luxemburg

68

Geschäftsreisende, die nach Luxemburg fahren, sollten unbedingt die neuen Verkehrsbestimmungen beachten. Seit diesem Sommer gelten dort einige neue Regeln. Der ADAC gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Navigationsgeräte dürfen nur noch an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, wenn sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Außerdem dürfen nur Freisprecheinrichtungen verwendet werden, bei denen der Fahrer beim Telefonieren beide Hände am Lenkrad halten kann. Außerhalb geschlossener Ortschaften (auf Autobahnen und Landstraßen) muss der Abstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen mindestens zwei Sekunden betragen.

Im Großherzogtum gibt es zudem zwei neue Verkehrszeichen: Das Schild „Bereich mit eingeschränktem Verkehr“, das es in Deutschland nicht gibt, bezeichnet Flächen, bei denen Fußgänger stets Vorrang haben und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen können. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Im Gegensatz zum „Verkehrsberuhigten Bereich“ dürfen Kinder aber nicht auf der Straße spielen. Beim Verkehrszeichen „Fußgänger- und Fahrradüberweg“ haben Fußgänger und Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern stets Vorrang, sofern sie die nötige Vorsicht walten lassen.

Mehr unter www.adac.de