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Mitarbeiterentsendung in die USA

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Der BDAE kündigt die neuen Seminare für 2020 an. Der Start erfolgt am 24. März 2020 mit einem Seminar zum Thema Mitarbeiterentsendung in die USA.
Immer noch zählen die USA zu einer der weltgrößten Volkswirtschaft und trotz Handelsstreiterein erfreut sich das Land seit Jahren über einen steigenden interantionalen Warenaustausch. Um von dieser Entwicklung zu profitieren, versuchen deutsche Unternehmen zusehends ihr US-Geschäft aufzubeauen oder zu bergrößern. Dies geschieht vor allem durch Auslandsentsendungen aus Deutschland in die jeweiligen Niederlassungen innerhalb der USA. Einige Quellen schätzen die Anzahl von Deutschen, die in den USA arbeiten, auf rund 300.000 Personen.
Der Investitionsdrang der deutschen Wirtschaft in den USA werden durch strenge gesetzlichen Vorschriften vor allem durch die kostspielige Erlangung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ausgebremst. Zudem drohen bei Missachtung oder Übersehen von Vorschriften nicht nur drakonische Strafen für das gesamte Unternehmen, sondern auch der Freiheitsentzug der Mitarbeiter oder ein Wiedereinreiseverbot mit Ausweisung.
Mit der seit Beginn 2017 ins Amt gewählten neuen Regierung in Washington nehmen die Begrenzungen und Veränderungen vorerst noch kein Ende. Hinzu kommen Planungsunsicherheiten, die mit offenkundigen Unsicherheiten bei den lokalen Verantwortungsträgern der einzelnen Behörden einhergehen. Vor allem der viel bemühte Ausspruch „America First“ wirft Fragen bei deutschen Unternehmen auf. Was bedeuten die zusätzlichen Bedingungen zur Einwanderungspolitik, die Förderung einheimischer Arbeitnehmer, die eingeführte Obamacare und eine neue Steuergesetzgebung für die wirtschaftlichen Aktivitäten in den Vereinigten Staaten von Amerika?
Die große Herausforderung von Personalabteilungen ist mehr dann je, Entsendungen in die USA so zu gestalten, dass unternehmerische Ziele erreicht und die Compliance-Anforderungen in Deutschland und in den USA erfüllt werden. Zugleich müssen jedoch auch die Erwartungen und Bedürfnisse des Mitarbeiters berücksichtigt werden.
Haftungsrisiken minimieren
Die ersten Schwierigkeiten beginnen meist bei der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrecht, da US-amerikanische Arbeitnehmern ausländischen gegebnüber eindeutig bevorzugt werden. Verschärfte Voraussetzungen hinsichtlich der Investitionshöhe des Unternehmens oder höhere Gehaltsgrenzen, schränken den ohnehin schon engen Handlungsspielraum deutscher Firmen noch mehr als zuvor ein.
Auch im Bereich Geschäftsreisen gehören verschärfte Kontrollen in den US-amerikanischen Niederlassungen bereits zum Alltag, insbesondere bei Entsendungen von Personal ohne deutschen Pass. Dabei geht auch bei Entsendungen in die USA die Prüfung der arbeitsrechtlichen Pflichten mit der steuerrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Würdigung einher.
Geschäftsführung sowie Personalverantwortliche sollten die strengeren und sich ändernden Bedingungen der Einreise in die USA und die mit der Arbeitsaufnahme in den USA zusammenhängenden Rechtsgebiete kennen.
Lösungen aufeinander abstimmen
Aber was bedeutet das für die Praxis für das entsendende Unternehmen und die Mitarbeiter? Was ist bei der Beantragung des Arbeitsvisums beziehungsweise der Arbeitserlaubnis bereits im Vorfeld zu beachten? Kann der Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben? Wie verhält es sich mit dem deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen? Was gilt es bei der Steuerpflicht sowohl für das Unternehmen als auch für den Entsandten an Vorgaben zu erfüllen? Hat eine neue Steuergesetzgebung auch Auswirkungen auf bestehende Auslandseinsätze? Wie steht diese im Verhältnis zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA?
Auf all diese Fragen wird der Auslandsexperte BDAE gemeinsam mit spezialisierten Referenten aus den Bereichen
– Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht,
– Sozialversicherungsrecht und
– Steuerrecht
auf dem eintägigen Seminar Antworten geben.
Ziel ist es, Fach- und Führungskräften sowie Global-Mobility-Managern zu zeigen, wie Lösungen innerhalb dieser Rechtsgebiete ideal aufeinander abgestimmt werden können. Während des Seminars erhalten die Teilnehmer einen ganzheitlichen
– Überblick über die Herausforderungen von Entsendungen in die USA,
– Erreichung legaler Voraussetzungen zur beruflichen Tätigkeit in die USA,
– hilfreiche Tipps zur bestmöglichen Absicherung der Mitarbeiter und
– vielfältige Anregungen, um Entsendungen effektiv zu gestalten.
Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen runden das Programm ab.
Wann und wo:
Dienstag, 24.03.2020 von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.
Mehr Informationen auf: www.bdae.com