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Meldeschein im Hotel ist überflüssig

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Nach dem neuen Bundesmeldegesetz, das zum 01.Januar 2015 inkraft tritt, können die Daten für den Gästemeldeschein von Hotels und Beherbergungsbetrieben elektronisch erfaßt und übernommen werden, schreibt „Neue Fakten hotelintern“ in seiner neuesten Ausgabe.
Doch nach wie vor ist manueller Aufwand gefordert, und ein durchgehender elektronischer Prozeß ist nicht vorgesehen. Der Meldeschein selbst muß nach wie vor auf Papier ausgedruckt, vom Gast unterschrieben und ein Jahr in den Aktenschränken der Hotels und zusätzlich in denen der Kommunen aufbewahrt werden.
Mit der bundesweit einheitlichen Regelung werden die derzeit geltenden Landesmeldegesetze sowie das Melderechtsrahmengesetz außerkraft gesetzt.
Das gilt auch für das bayerische Meldegesetz, das einen vollelektronischen Meldeschein vorsieht. Warum diese Flickschusterei Regel wurde, ist nicht ersichtlich. Softwaremäßig wäre eine elektronische Erfassung und Archivierung problemlos. Für Inlandsreisende ist die Vorlage von Ausweispapieren eh nicht mehr vorgesehen. Aus dem Ausland Einreisende haben sich zu legitimieren, das könnte allerdings auch elektronisch geschehen.
Man könnte meinen, die Legislative habe sich überhaupt nicht mit den Hotelverbänden unterhalten.
Quelle: www.nfh-online.de