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Lufthansa-Klage gegen Flugsicherheitsgebühren abgewiesen

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Die Deutsche Lufthansa ist auch in zweiter Instanz mit einer Klage gegen die Start- und Landegebühren an deutschen Flughäfen gescheitert. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel erklärte die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) erhobenen Gebühren am Mittwoch für rechtmäßig (Az.: 5 UE 118/07).



Das Luftfahrtunternehmen hatte sich von seiner Klage jährliche
Einsparungen von 17 Millionen Euro erhofft. Es beanstandete, dass die An- und Anfluggebühren der DFS an allen 17 internationalen Flughäfen in Deutschland gleich hoch sind – unabhängig davon, wie stark ein Airport frequentiert wird.

Die Lufthansa sah in dieser Regelung unter anderem einen Verstoß
gegen das Wettbewerbsrecht: Gesellschaften, die vor allem kleine
Flughäfen nutzen, würden unzulässigerweise bevorzugt. Denn in Erfurt beispielsweise müsste die DFS eigentlich gut zehn Euro mehr pro Passagier verlangen, um kostendeckend zu arbeiten. An großen
Flughäfen wie Frankfurt am Main oder Berlin-Tegel dagegen seien die
zu zahlenden Gebühren höher als die Kosten, die der DFS tatsächlich
für jede einzelne Flugbewegung entstehen würden.

Der Streit schwelt schon lange. Bereits im Dezember 2006 hatte das Verwaltungsgericht in Darmstadt die Klage der größten deutschen
Fluggesellschaft als unbegründet abgewiesen. Diesem erstinstanzlichen Urteil schloss sich nun auch der hessische VGH an. Die Revision ließen die Kasseler Richter nicht zu. Dagegen kann das Unternehmen allerdings Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

ddp

Quelle: www.eturbonews.de