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Lösung mit indischen Konsulaten gefunden

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Für Geschäftsreisende, die nach den neuen Bestimmungen nicht mehr mit einem Businessvisum nach Indien einreisen dürfen, kann das notwendige Employment Visum jetzt auch ohne indischen Arbeitsvertrag beantragt werden. Dies meldet die CIBT Visum Centrale GmbH.

Neben den üblichen Antragsunterlagen müssen ein Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners und ein Entsendungsschreiben des deutschen Arbeitgebers mit gleichlautenden, detaillierten Angaben zur geplanten Dienstreise bei der Visumbeantragung vorgelegt werden. Die Konsulate in Berlin und München verlangen zudem weitere Unterlagen: Entweder den Arbeitsvertrag zwischen dem deutschen, entsendenden Unternehmen und dem Antragsteller oder einen Vertrag zwischen dem deutschen und dem indischen Unternehmen mit einer ausführlichen Beschreibung der Personalgestellung. Qualifikationsnachweise in Form von Zeugnissen, die die Qualifikation des Antragstellers belegen, müssen für die Beantragung in Berlin und München mit eingereicht werden. Die Employment Visa erhalten einen Eintrag, in dem der Einsatzort in Indien festgelegt wird. Das Visum ist nur für diesen Einsatzort gültig. Wird der Einsatzort gewechselt, muss ein neues Employment Visum beantragt werden.


Die CIBT Visum Centrale weist darauf hin, dass für Indien Visa eine strenge Gebietsbindung herrscht, d.h. das zuständige Konsulat wird durch den Wohnort des Reisenden zwingend bestimmt. Inhaber von Employment Visa müssen sich in den meisten Fällen nach Ihrer Ankunft in Indien beim „Foreigners Regional Registration Officer“ (FRRO) registrieren lassen. Hierfür ist die Vorlage umfangreicher Unterlagen erforderlich. Die CIBT Visum Centrale empfiehlt allen Reisenden, bereits bei der Einreise nach den Formalitäten und Fristen zu fragen, da die Registrierungsbestimmungen Änderungen unterworfen sein können und die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Detaillierte Informationen zu den Visumbestimmungen der einzelnen Konsulate, benötigten Dokumenten und Adressen zur Registrierung beim FRRO können zusammen mit den entsprechenden Anträgen unter www.visum-centrale.de heruntergeladen werden.