Start News Kosteneffizienz von E-Flotten: Langfristige Einsparungen und staatliche Subventionen

Kosteneffizienz von E-Flotten: Langfristige Einsparungen und staatliche Subventionen

571

Mit einem elektrischen Fuhrpark oder bereits durch die Anschaffung einzelner Elektroautos können Unternehmen sowohl ihre Klimabilanz verbessern als auch nachhaltig Kosten einsparen. Ein positiver Nebeneffekt einer E-Flotte ist der Imagegewinn, den Unternehmen durch nachhaltige Mobilität erhalten. Wie Sie mit der Umstellung auf Elektromobilität langfristig Kosten sparen und welche staatlichen Förderungen Sie als Unternehmen nutzen können, erfahren Sie hier.

Kosten sparen: finanzielle Vorteile von E-Autos
Gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bieten E-Fahrzeuge eine Reihe finanzieller Vorteile, die sich entweder direkt bemerkbar machen oder langfristig rechnen.

Ladekosten beim E-Auto
Großes Sparpotenzial gegenüber Verbrennern gibt es bei der Antriebsenergie: Elektroautos werden mit Strom geladen, dessen Preise im Vergleich zu Benzin oder Diesel niedrig sind. Sparen können Sie vor allem, wenn Sie firmeninterne Ladestationen für Ihre E-Flotte nutzen können. Denn hier zahlen Sie für das Laden lediglich Ihren mit dem Stromanbieter vereinbarten Strompreis pro kWh. An öffentlichen Ladesäulen sind die Strompreise oft etwas teurer, können sich im Vergleich zu Benzin oder Diesel aber immer noch rechnen.

Wartungskosten beim E-Auto
Wie Autos mit Verbrennungsmotor müssen auch Elektrofahrzeuge regelmäßig zur Wartung und Inspektion, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dafür sollten im Flottenmanagement regelmäßige Ausgaben einkalkuliert sein. Jedoch fallen die Wartungskosten bei E-Autos in der Regel deutlich geringer aus als die für Verbrenner. Das liegt daran, dass Elektroautos deutlich weniger Verschleißteile besitzen, die beim Verbrenner regelmäßig gewartet und bei Bedarf ersetzt werden müssen. Bei Fahrzeugen Ihrer E-Flotte müssen dagegen regelmäßig nur die Batterie, die Elektronik, die Bremsen sowie die Reifen inspiziert werden.

Steuern für die E-Flotte

Wenn Sie die Umstellung auf Elektromobilität planen und Ihre Elektroautos bis zum 31.12.2025 zulassen, sind diese Fahrzeuge bis zum 31.12.2030 gänzlich von der Kfz-Steuer befreit. Entsprechend kann es sich finanziell lohnen, alsbald auf eine E-Flotte umzurüsten, um den Kostenfaktor der Kfz-Steuer für mehrere Jahre einzusparen. Beachten Sie dabei jedoch, dass die Steuerbefreiung nur für reine E-Fahrzeuge gilt, nicht aber für Plug-in-Hybride.

Geldwerter Vorteil für Mitarbeitende
Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden E-Autos als Dienstwagen zur Verfügung stellen, profitieren diese von einer günstigeren Versteuerung. Wo Verbrenner pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden, lassen sich E-Autos als Dienstwagen mit lediglich 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern. Das gilt zumindest für E-Dienstautos, deren Listenpreis bei höchstens 60.000 Euro liegt und die zu mehr als der Hälfte privat genutzt werden. Elektrofahrzeuge, die mehr als 60.000 Euro kosten, werden mit 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert. Diese Regelungen gelten auch für Plug-in-Hybride.

Geld sparen mit THG-Quote
Ein besonderes Sparpotenzial, das der Umstieg auf eine E-Flotte mit sich bringt, ist die Möglichkeit, THG-Quoten zu verkaufen. THG ist die Abkürzung für Treibhausgasminderung – es geht also um die CO2-Einsparungen von Elektroautos. Auf Beschluss der Bunderegierung müssen Mineralölkonzerne eine gewisse Quote an CO2-Einsparungen vorweisen, um den Ausstoß von Treibhausgasen insgesamt zu reduzieren. Wenn ein Unternehmen seine Einsparungsquote nicht einhalten kann, muss es zum Ausgleich THG-Zertifikate erwerben. Als Besitzer eines E-Fuhrparks können Sie Abhilfe schaffen und die Emissionen eines Mineralölunternehmens ausgleichen. Sie verkaufen Ihre THG-Zertifikate, die Sie über die CO2-Einsparungen Ihrer E-Flotte erhalten. Dafür erhalten Sie Geld, dass Sie beispielsweise dem Fuhrparkmanagement für den Unterhalt der E-Flotte zur Verfügung stellen können. Weitere Informationen zur THG-Quote sind hier nachzulesen.

Staatliche Förderungen für die E-Flotte
Wenn Sie Ihren Fuhrpark auf Elektromobilität umrüsten möchten, können Sie sowohl bei der Anschaffung der Elektroautos als auch bei der Installation der Ladeinfrastruktur Förderungen und Subventionen beanspruchen.

BAFA-Umweltbonus für E-Autos
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den sogenannten Umweltbonus ins Leben gerufen, um Unternehmen einen Anreiz für den Umstieg auf eine E-Flotte zu bieten. Beim Umweltbonus handelte es sich um eine Förderungsprämie, die die Anschaffung von E-Autos und Plug-in-Hybriden vergünstigen sollten. Für Unternehmen ist der Umweltbonus allerdings zum 01. September 2023 ausgelaufen, sodass nur noch Privatpersonen profitieren können. Für Unternehmen gibt es andere Förderungsmöglichkeiten.

Förderung von Schnellladestationen
Wenn Sie Ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umstellen möchten, können Sie die Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur mit Schnellladestationen beanspruchen. Förderfähig sind dabei bis zu 40 % der Ausgaben und 30.000 Euro pro Ladestation. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Schnellladesäulen fabrikneu sind, mindestens 50 kW Ladeleistung aufweisen und auf Ihrem Betriebsgelände installiert werden, wo die Ladestationen nicht öffentlich zugänglich sind.

Förderungen der E-Flotte durch einen KfW-Kredit
Um den Umstieg auf Elektromobilität finanzieren zu können, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei verschiedene Kreditmöglichkeiten mit besonders günstigen Konditionen an:
– Der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268): Mit diesem Kredit fördert die KfW Investitionen, die zu mehr Klimafreundlichkeit und Nachhaltigkeit beitragen. Gefördert werden beispielsweise die Anschaffung von Elektrofahrzeugen oder Plug-in-Hybriden und die Installation der benötigten Ladeinfrastruktur. Die Kreditsumme kann dabei bis zu 50 Mio. Euro betragen.
– Die Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293): Wenn Sie neben der Anschaffung von E-Autos für Ihren Fuhrpark und geeigneten Ladelösungen weitere klimafreundliche Maßnahmen wie die Installation einer Photovoltaik-Anlage planen, können Sie von der Klimaschutzoffensive für Unternehmen der KfW profitieren. Hier sind Summen bis zu 25 Mio. Euro förderfähig.

Förderungen durch Länder und Kommunen
Abhängig davon, in welchem Bundesland Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz hat, kommen gegebenenfalls weitere Fördermöglichkeiten in Betracht, mit deren Unterstützung Sie Ihren Fuhrpark elektrifizieren können. Es lohnt sich, in der Förderdatenbank zu schauen, welche aktuellen Angebote für Sie infrage kommen könnten.

Fazit: Kosteneffizienz der E-Flotte

Der Umstieg auf eine E-Flotte kann sich finanziell langfristig lohnen. Gegenüber einem Fuhrpark mit Verbrennern sparen Sie bei einer E-Flotte bei den Ladekosten, den Wartungskosten und bis Ende 2030 auch bei der Kfz-Steuer. Überlassen Sie Ihren Mitarbeitenden Ihre Elektroautos als Dienstwagen, können sogar die Mitarbeitenden sparen, indem sie von einer vergünstigten Besteuerung des Fahrzeugs profitieren. Zudem können Sie verschiedene Förderprogramme nutzen, die Ihnen bei der Anschaffung einer E-Flotte sowie bei der Installation der Ladeinfrastruktur und geeigneten Ladelösungen finanziell unter die Arme greifen.
Bild: Pixabay